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ᐅ Wasserzuleitung vom Nachbarn über Grundstück


Erstellt am: 26.09.2016 16:30

tomtom79 26.09.2016 17:44
Deswegen muss Mann alles zusammen betrachten, wenn die Leitungen irgendwo auf dem Grundstück verlaufen , mein Gott egal, ihr müsst Jahrelang nebeneinander leben und das Nachbarschaftstreit sehr sehr schlimm werden kann weiss jeder.

Wenn natürlich die Leitungen beim Hausbaubstören müssen sie so verlegt werden das ihr kein Problem habt.

baschdieh 26.09.2016 20:46
: Herzlichen Dank für die Informationen. Das Grundstück ist laut Vertrag "belastungsfrei". Ich werde das nun noch mal im Detail mit dem Verkäufer und dem Architekten besprechen.

DG 26.09.2016 20:47
baschdieh schrieb:
Hi,

also Stress will ich gar nicht verbreiten. Doof nur, dass ich vor dem Kauf gefragt habe, wo Strom, Gas, Wasser liegt. Daraufhin hieß es "irgendwo". Er konnte keine Aussage treffen und somit war es auch mein Risiko.

Bei einem Leitungsrecht sehe ich aktuell zwei Probleme:
- Wertminderung bei einem möglichen Verkauf
- Bei Problemen mit der Zuleitung muss an meinem Grundstück gegraben werden

Wenn es so gelaufen ist, bist Du selbst schuld, was nichts anderes bedeutet, als dass die Wertminderung längst berücksichtigt ist. Und zwar durch Dich selbst. Du hast schließlich incl. dieses Mangels Summe x bezahlt - ob das ein späterer Erwerber genauso sieht, darf bezweifelt werden.

Gleiches gilt für das Arbeiten an der Leitung auf Deinem Grundstück. Ob das Leitungsrecht nun eingetragen wird oder nicht, ändert wenig daran, dass man die Arbeiten dann durchführen muss - das Leitungsrecht (hier: vermutlich Grunddienstbarkeit) sichert nur das, was ohnehin gemacht werden muss, erspart also im Schadensfall rechtliches Geplänkel.

Es ist aber so, dass hier offensichtlich von allen Seiten Tiefschlaf oder zumindest Naivität vorgelegen haben muss: von Dir, vom Verkäufer, vom Notar und vom Vermesser. Baurechtlich ist das nämlich evtl. nicht korrekt bzw. hätte zumindest dargestellt werden müssen.

MfG
Dirk Grafe

baschdieh 26.09.2016 21:22
Dirk Grafe schrieb:
Wenn es so gelaufen ist, bist Du selbst schuld, was nichts anderes bedeutet, als dass die Wertminderung längst berücksichtigt ist. Und zwar durch Dich selbst. Du hast schließlich incl. dieses Mangels Summe x bezahlt - ob das ein späterer Erwerber genauso sieht, darf bezweifelt werden.

Gleiches gilt für das Arbeiten an der Leitung auf Deinem Grundstück. Ob das Leitungsrecht nun eingetragen wird oder nicht, ändert wenig daran, dass man die Arbeiten dann durchführen muss - das Leitungsrecht (hier: vermutlich Grunddienstbarkeit) sichert nur das, was ohnehin gemacht werden muss, erspart also im Schadensfall rechtliches Geplänkel.

Es ist aber so, dass hier offensichtlich von allen Seiten Tiefschlaf oder zumindest Naivität vorgelegen haben muss: von Dir, vom Verkäufer, vom Notar und vom Vermesser. Baurechtlich ist das nämlich evtl. nicht korrekt bzw. hätte zumindest dargestellt werden müssen.

MfG
Dirk Grafe
Deine Aussage verstehe ich nicht so recht. Wie soll ich denn "Schuld" daran sein? Ich habe ein "unerschlossenes" Grundstück gekauft, dass in einem "alten" Baugebiet liegt und von einem vorhandenen Grundstück geteilt wurde. D.h. dass in der Strasse Strom, Gas und Wasser liegt - war mir klar. Dass aber die Wasserleitung quer über das Grundstück geht, war offensichtlich niemanden klar.

DG 26.09.2016 21:33
Das ist vermutlich der gleiche Verständnisfehler wie in einem anderen Thread:

Zu 99% hast Du ein ... voll erschlossenes ... Grundstück gekauft.

Am besten mal Katasterkarte und/oder Bebauungsplan mit Zusatzinfos versehen (Leitung Nachbar, Besitzverhältnisse schematisch, geplanter Bau) und dann einscannen/hochladen.

Ansonsten ist das alles nur Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen.

MfG
Dirk Grafe

ypg 26.09.2016 22:21
baschdieh schrieb:
: Herzlichen Dank für die Informationen. Das Grundstück ist laut Vertrag "belastungsfrei". Ich werde das nun noch mal im Detail mit dem Verkäufer und dem Architekten besprechen.

Tja, bevor ich hier etwas falsches schreibe und Du Dich ärgern tust:

Wickel den Kauf zurück wegen arglistiger Täuschung und geh wieder neu auf die Suche nach einem neuen unbelasteten Grundstück für Euren Nestbau.

Man kann aber auch mal die Dinge so betrachten, wie sie sind: wahrscheinlich liegt irgendwo am Rande des Grundstücks die Zuleitung, die Dich mehr oder weniger nicht im geringsten stören wird. Szenarien wie das Öffnen der Rohre kann passieren, muss aber nicht. Frage Dich mal ehrlich (Du musst es ja keinem mitteilen), ob Eure Ecke mit Bau-Grundstücken bei Euch so überschwemmt ist, dass Ihr, wenn ihr es gewusst hättet, vom Kauf zurück getreten wärt.
grundstückleitungenleitungsrecht