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ᐅ Was gilt bei Schall / Lärm im privaten Neubau?


Erstellt am: 16.05.17 20:17

Knallkörper18.05.17 14:37
Zwar gelten die DIN fast immer als anerkannte Regeln der Technik und der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Vermutung generell erstmal Bestand hat, bis sie widerlegt ist. Die DIN 4109 ist aber das typische Beispiel für eine Norm, die mal nicht als a.R.d.T. gilt! Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil, müsstest du mal googeln.
MayrCh18.05.17 15:21
Nafetsm schrieb:
Hab inzwischen gelesen, dass die DIN 4109 veraltet ist und man laut BGH von den anerkannten Regeln der Technik ausgeht, was der VDI 4100 Klasse 2 entspricht. Die liegt wesentlich über DIN 4109.
Hast du mir dafür ne Quelle?
Bisher war mir das folgend geläufig:
  • Baumangel, wenn lediglich Kennwerte der 4109 eingehalten
  • Kennwerte des Beiblatt 2 zur DIN 4109 als Mindestanforderung
  • VDI 4100:2012 SST I + II nur dann, wenn in der Baubeschreibung / dem Exposee ein "hochwertiger" Eindruck von "gehobenem Wohnen" vermittelt wird. Im Einfamilienhaus-Bereich kommt sowas eher selten vor, häufiger im Geschosswohnungsbau
Die Kennwerte der VDI 4100:2012 SST II werden wohl tatsächlich von den wenigsten Einfamilienhaus eingehalten werden.
Bieber081518.05.17 16:07
Bosy schreibt:
Die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau sind in der DIN 4109 festgelegt und behandelt den Schallschutz zwischen fremden Wohnungen. Durch die bauaufsichtliche Einführung hat sie öffentlich-rechtliche Bedeutung erlangt. [...]

In DIN 4109/A1:2001-01 werden die Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen beschrieben. Diese Werte gelten als anerkannte Regeln der Technik (aRdT) und kommen immer dann zum Tragen, wenn keine weitergehenden Vereinbarungen für den erhöhten Schallschutz getroffen wurden.

Man sollte sich darüber klar sein, dass DIN 4109 nur Mindestanforderungen definiert! Aber, wenn diese nicht erfüllt sind, ist der Bau mangelhaft. Wer mehr erwartet, muss das irgendwie begründen. Hier sagt die Rechtbesprechung, dass erhöhter Schallschutz nicht unbedingt explizit vereinbart sein muss (wenn ja, um so besser); es kann reichen, wenn das Exposé von "gehoben" und ähnlichem spricht.
Bieber081518.05.17 20:51
, bitte nicht nur die URL (Quellenangabe), sondern dann das gesamte Zitat entfernen.
andimann19.05.17 11:33
An den TE:

ihr scheint ja ein Lärmproblem zu haben: Habt ihr mal den Lärmpegel gemessen? Die verschiedenen Handyapps liefern erstaunlich gute Ergebnisse und man kann zwar nicht absolut genau messen (echte Lärmmessung ist tricky und sehr aufwendig) aber man kann gut vergleichen, ob ein Haus wirklich lauter ist als das andere.


Lärm ist etwas extrem Subjektives, nicht nur, dass jeder den gleichen Lärm anders empfindet, man kann selber Lärm nicht wirklich vergleichen.


Unser Neubau ist gefühlt auch lauter als das alte Haus. Ist es real aber nicht, weil z.B. jegliche Strömungsgeräusche von Heizungen fehlen. Diese haben im alten Haus die Außengeräusche übertönt und gleichzeitig nimmt man die auf die Dauer nicht mehr wahr. Am Ende meint man, totale Ruhe zu hören.

Im neuen Haus fehlt dieses "Grundrauschen" und plötzlich nimmt man Außengeräusche wahr, die man vorher nie gehört hat. Gefühlt ist das Haus somit lauter obwohl es objektiv 1-2 db(A) leiser ist.


Versucht erstmal rauszubekommen, was bei euch überhaupt Sache ist. Ein Standardhandy mit einer der üblichen Lärmmessapps sollte euch Werte um die 20 db(A) im Haus bei totaler Ruhe liefern. Vergleicht das mal mit anderen Häusern und Wohnungen um ein Gefühl zu bekommen, ob ihr wirklich ein echtes Lärmproblem habt, oder ob euch einfach nur die neue Geräuschkulisse so seltsam vorkommt.


Viele Grüße,

Andreas
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