Wahl der Bank: Einlagensicherung entscheidend für Bauvorhaben

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G

ghost

Eine weitere theoretische Möglichkeit, insbesondere wenn es um höhere Beträge geht und wirklich eine unglaubliche Angst besteht, wäre auch:
Erwerb von kurzlaufenden Bundesanleihen.
Die Bank tritt hier nur als Verwahrstelle auf und die Bundesanleihen zählen nicht zu den 200T.
Allerdings sollte klar sein, dass hier gewisse wenn auch geringe Kursrisiken und Zinsrisiken bestehen, und durch die Spesen Kosten entstehen. Das parken in Bundesanleihen würde also Geld kosten.
 
C

Caspar2020

Meine Meinung: Hier könnte das Prinzip "Nähe des Kunden" zählen.
Sparkassen und VR Banken, da vor allem in Deutschland verwurtzelt und bei denen Bundesländer (Sparkasse) teilweise Eigentümer sind, würden eher gerettet.
Ich hatte an ein Gemeinschaftskonto bei dem Kreditinstitut mit den drei blauen Buchstaben gedacht.
3 blaue buchstaben kenn ich persönlich nur eine. Das wäre, die DKB. Und die ist z.B.:

Patronatserklärung der Bayerischen Landesbank
Die DKB AG ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank. Ihre Eigentümer sind – indirekt über die Bayernlabo Holding AG – der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern.

Die Bayernlabo hat eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sie in Höhe ihrer Anteilsquote dafür sorgt, dass die DKB AG ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Ausgenommen ist der Fall des politischen Risikos, z. B. Kriege, gesetzliche Leistungsverbote oder ähnliches.
Ihr dürft nicht immer von euch auf andere schließen ;) Wir haben z.B. bei Baubeginn 100 k pauschal überwiesen bekommen und als die weg waren, weitere 70k. Ich habe bisher nicht eine Rechnung nachgewiesen und überweise alles persönlich per Online-Banking
Auf die Nachfragen bezügl. wieso es überhaupt dazu kommen könnte, kam ja bis jetzt keine Antwort.
Und ja Banken gehen aber unterschiedlich mit dem Thema Auszahlungsmodalitäten um. Aber selbst in deinem Falle kämst du ja nicht auf die Idee das komplette Darlehen auf einmal abzurufen. Schließlich werden ja mit nach Bereitstellung die ersten Zinsen im Folgemonat fällig.

Wir haben die richtig großen Rechnung per Auszahlungsauftrag direkt von der Bank an den jeweiligen Empfänger überwiesen (eine Auftrag war über 120T; da hat man dann 3mal alle Zahlen kontrolliert :)) , für den Rest Geld in Blöcken abgerufen.

Btw, selbst als Kunde der DB mit unserer Finanzierung mache mir gerade wenig sorgen.
 
P

philipok

Ok, viele, vielen Dank für eure Input. Mir scheint, als sei die Sorge tatsächlich eher unbegründet. Abruf der Kredite in Chargen je Baufortschritt sollte dafür sorgen, dass kein riesen Betrag auf dem Konto lagert. Mit 200 k € ist das Konto dann wohl ausreichend abgesichert. Und die aktuelle politische Lage lässt auch nicht darauf schließen, dass wir in Deutschland in den nächsten 18 Monaten einen Banken-Bankrott erleben werden.

Ich bin in dem Punkt einfach unerfahren und etwas übervorsichtig - scheint mir zumindest so ;-)

Schönes Wochenende an alle!

Die nächste Frage wird sicher nicht all zu lange auf sich warten lassen ;-)
 
S

Spunk

Also, wenn es dich beruhigt, ich hatte bis diese Woche auch mal kurzzeitig über 100k bei der DKB liegen.
Und siehe da, sie sind nicht Pleite gegangen und das Geld ist an meine Gemeinde fürs Grundstück rausgegangen.

DKB ist, wie schon erwähnt, eine 100% Tochter der Bayrischen Landesbank. Also mal sowas von staatlich und systemrelevant. Bayern hat doch selbst für die HypoAlpeAdria in Ö geblecht. So what.

Und nur mal so als Hinweis wegen der 100k Einlagensicherung. Da ist noch einen Ausnahme:
  • Der Schutzumfang von max. 100.000 Euro pro Einleger kann sich unter besonderen Umständen vorübergehend bis auf 500.000 Euro erhöhen. Das ist der Fall, wenn beispielsweise ein hohes Guthaben auf dem Konto aus einem Immobilienverkauf im Zusammenhang mit einer privat genutzten Wohnimmobilie resultiert oder das Guthaben mit einem besonderen Lebensereignis des Einlegers verknüpft ist. Dazu zählen Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod. Der erhöhte Schutz gilt für eine Dauer von sechs Monaten ab Einzahlung des entsprechenden Geldbetrages.
Da geht noch was.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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