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ᐅ Wände Neubau Einfamilienhaus, EG verlaufen schief, Fehlerbehebung Baumangel


Erstellt am: 09.06.14 21:06

Markusch09.06.14 21:06
Hallo liebe Forumgemeinde,

wir stehen mit unserem GU , der uns ein Einfamilienhaus ohne Keller gebaut hat, kurz vor der Fertigstellung und der Bezugsfertigkeit. Nur noch die Schlussrechnung ist nach der Abnahme zu bezahlen.
Wir haben jedoch einen für uns wesentlichen Mangel in der Ausführung der Leistungen des GU festgestellt. Dieser Mangel ist jetzt auch nicht mehr zu beheben, wegen der Aufwendigkeit und der Kosten.

Die Wände im EG verlaufen schief und dies ist ganz deutlich am Verlauf der Fliesenfugen zu erkennen.
Die Fuge der Wohnzimmerfliese an der Westseite verläuft nicht parallel zur Wand. Die Abweichung beträgt
3 cm auf 7,99 m Hausbreite. Gemäß DIN 18202 ist bei einer Wandlänge von 10 Metern nur ein Abstand von 1,6 cm zulässig.
Die Fuge der Fliese läuft im Windfang ebenfalls nicht parallel zur Wand. Hier beträgt die Abweichung 0,6 cm bei einer Länge von 1,85m.
Hier sind also Fehler des Maurers beim Aufmauern der Wände im Rohbau passiert. Der Maurer des GU
( Subunternehmer) hat den Fehler bereits eingestanden und bot mir 500 € dafür an. Auch der GU versucht den Mangel zu bagatellisieren und alles kleinzureden. Ein Vorschlag zur Preisminderung kommt noch von denen. Wir haben bisher noch kein Gegengebot abgegeben. Wir überlegen das mit mehreren Tsd. € anzugeben.
( Hausbaukosten waren ca. 190.000 € ohne Grundstück )
Jetzt fragen wir uns: Wie viel € kann man für solch einen Mangel von der Schlussrechnung einbehalten.
Wie können wir vorgehen: Sachverständigen der IHK oder Rechtsanwalt einschalten der die Preisminderung mit dem GU feststellt. Wir wollen fair behandelt werden und der Mangel ist auch emotional für uns schwerwiegend. Wir bitten um Ratschläge. Danke für euer Bemühen !!

Viele Grüße
Markusch
Wastl09.06.14 22:02
Was kostet dich der Rechtsbeistand oder der Sachverständige?
Was erwartest du dir? Mehrere Tausend € für bisl schiefe Wände?
Nach meinem Verständnis von Verhältnismäßigkeit wären 1000€ genug, um den Mangel aufzuheben. Ist aber nur meine Meinung.
Ich würde in deinem Fall nicht die großen Geschütze auffahren, wird dich wahrscheinlich mehr kosten, als es letztendlich einbringt.
ypg09.06.14 22:50
Markusch schrieb:
Wir wollen fair behandelt werden und der Mangel ist auch emotional für uns schwerwiegend.

Dann bleibt auch Ihr fair... was ist denn jetzt daran "emotional so schwerwiegend"? Die Statik lässt Euch hoffentlich noch ruhig schlafen??
Bauexperte10.06.14 12:42
Hallo Markusch,
Markusch schrieb:

Die Wände im EG verlaufen schief und dies ist ganz deutlich am Verlauf der Fliesenfugen zu erkennen.
Die Fuge der Wohnzimmerfliese an der Westseite verläuft nicht parallel zur Wand. Die Abweichung beträgt
3 cm auf 7,99 m Hausbreite. Gemäß DIN 18202 ist bei einer Wandlänge von 10 Metern nur ein Abstand von 1,6 cm zulässig.
Die Fuge der Fliese läuft im Windfang ebenfalls nicht parallel zur Wand. Hier beträgt die Abweichung 0,6 cm bei einer Länge von 1,85m.
Hier sind also Fehler des Maurers beim Aufmauern der Wände im Rohbau passiert. Der Maurer des GU
( Subunternehmer) hat den Fehler bereits eingestanden und bot mir 500 € dafür an. Auch der GU versucht den Mangel zu bagatellisieren und alles kleinzureden. Ein Vorschlag zur Preisminderung kommt noch von denen. Wir haben bisher noch kein Gegengebot abgegeben. Wir überlegen das mit mehreren Tsd. € anzugeben.
Das meinst Du hoffentlich nicht ernst? Worin sollen sich denn die "mehreren Tausend Euronen" begründen?
Markusch schrieb:

Wie können wir vorgehen: Sachverständigen der IHK oder Rechtsanwalt einschalten der die Preisminderung mit dem GU feststellt.
Kannst Du so machen, würde aber wetten, das geht nahezu 1 : 1 auf.
Markusch schrieb:

Wir wollen fair behandelt werden und der Mangel ist auch emotional für uns schwerwiegend.
Dann solltest Du mit gutem Beispiel voran gehen und Fairness vorleben! Wieso ist der Mangel für euch "emotional" und "schwerwiegend"? Am Bau arbeiten viele Menschen und da passieren schon einmal Fehler. Als emotional belastend würde ich das nicht bezeichnen; wenn Du so zart besaitet bist, hättest Du nicht bauen dürfen.

Sicherlich ist es ärgerlich, andererseits auch Nichts, was das Leben im Einfamilienhaus derart beeinträchtigen würde; wir reden von ca. 1,4 cm auf eine Länge von knapp 8,00 m Haus über Toleranz; Du mußt schon genau hinsehen. Bist Du sicher, daß der Fliesenleger die Fugenbreiten exakt eingehalten hat?

Wenn eine Entschädigung im Bereich +/- € 800,00 dabei herausspringt, solltest Du es gut sein lassen. Du kannst natürlich einen RA einschalten, dann bleiben Dir unter dem Strich vlt. € 500,00 über. So gesehen kannst Du auch auf das Angebot des Maurers eingehen ...

Grüße, Bauexperte
Markusch10.06.14 21:20
Hallo und danke für Eure Meinungen erst mal !
Mit der Emotionalität meinte ich das der schiefe Verlauf der Wände fast jedem aus unserem Personenkreis ohne Hinweis darauf bisher aufgefallen ist. Wir ziehen in ein Neubau und nicht in ein Haus von 1950. Ich weiß die cm Angaben erscheinen sehr gering, aber man kann es ganz deutlich sehen vor allem im Hauseingang/ Windfang. Kann man sich schwer vorstellen ,ist aber so. Der Fliesenleger hat die Fugenbreite übrigens exakt eingehalten.
Für weitere Meinungen wäre ich dankbar.

Gruß
Markusch
DG10.06.14 22:06
Davon würde ich gern mal ein Foto sehen ...
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