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ᐅ Video-Türklingel und Überwachungskamera für Neubau


Erstellt am: 10.05.22 19:05

Neubau202225.07.22 11:19
squier23 schrieb:

Der Kläger bist am Ende du, denn die Videoaufnahmen wirst du als Eigentümer ja als Beweis (für Einbruch oder was auch immer) ja verwenden wollen, ansonsten bräuchte ich keine Aufzeichnung etc. Wenn die Aufnahme jetzt mehr zeigt als sie darf, kann der Beweis als unzulässig verworfen werden und die Kamera/Aufzeichnung hat dir gar nichts gebracht.

Dürfte es nicht bei den Videoklingel sowas wie bei Videokonferenzen geben?? Hießt, dass man die Person davor sieht, der Hintergrund unkenntlich gemacht wird.
Tolentino25.07.22 11:22
Ist das nicht eh egal, wenn nicht aufgezeichnet wird? Bei einer Videoklingel dürfte das eigene Interesse an einer Aufzeichnung ja ziemlich gering sein bzw Nischenfälle behandeln oder?
Musketier25.07.22 11:34
Gibt es nicht einen Unterschied zwischen Türklingel (Aufzeichnung erst nach aktiver Betätigung des Türgongs) und einer Überwachungskamera (Aufzeichnung durch Bewegungserkennung)
i_b_n_a_n25.07.22 11:43
Musketier schrieb:

Gibt es nicht einen Unterschied zwischen Türklingel (Aufzeichnung erst nach aktiver Betätigung des Türgongs) und einer Überwachungskamera (Aufzeichnung durch Bewegungserkennung)
bei meiner habe ich das kombiniert, auf der internen SD werden Snapshots der Leute gemacht die geklingelt haben (damit ich weiss wen ich verpasst habe), zudem zeiche ich bei Bewegung auf (ein NAS mit Surveillance Station). Bei mir im Blickfeld ist halt fast der ganze Fussweg zur Haustür und mein aktueller Fahrradabstellplatz ...)
Tolentino25.07.22 11:54
Ok, das finde ich schon bedenklich. Also das selbst beim Klingeln oder Bewegung schon aufgezeichnet wird.
Müsste man da nicht streng genommen einen Datenschutzhinweis an der Haustür haben?
i_b_n_a_n25.07.22 11:59
ich fände das auch bedenklich wenn ich das wüsste und VOR statt HINTER der Tür wäre 😀.
Aber die Kamera ist so unaufdringlich und mit extremem Fischauge ... und ich sag ja, wo kein Kläger ...
videoklingelhaustür