Verzögerung des Einzugstermins bereits vor Baubeginn

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11ant

11ant

Ich würde auf jeden Fall vorher den Anwalt konsultieren. Das Schreiben kann nämlich durchaus Auswirkungen haben. Nämlich, dass der AN rechtzeitig auf den Verzug aufmerksam gemacht hat und dadurch aus den Verpflichtungen dahingehend raus ist. Insbesondere, da er von höherer Gewalt spricht, liegt das Verschulden dann nicht bei ihm.
Ja, insbesondere wenn er den Zugang beweisen kann (auch konkludent, z.B. wenn man ihn nachweislich daraufhin kontaktiert), sollte man seine Behauptung der höheren Gewalt wohl nicht unwidersprochen lassen.
 
S

Stefan001

Mindestens würde ich ihn um die Darlegung der Verzugsgründe seit der Vertragsunterzeichnung verpflichten. Also welche Umstände haben sich seit Unterzeichnung verändert.
 
H

HnghusBY

Danke für eure Hilfsbereitschaft, schön zu sehen, dass ihr so selbstlos helft!
Ich habe morgen einen Beratungstermin beim Anwalt. Ich will keine große Sache daraus machen, nur eben keinen Fehler begehen.
Ich werde berichten!
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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