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ᐅ Verzögerung der Erschließung


Erstellt am: 19.10.19 10:03

ClaasCPunkt 19.10.19 10:03
Unsere Situation ist:
Wir haben ein Grundstück notariell beurkundet und gekauft (noch nicht bezahlt, da diverse Bescheide von Stadt/Notar noch nicht vorliegen). Die Erschließung wird laut Notarvertrag durch den Verkäufer - Projektunternehmung H - durchgeführt. Wir haben vertraglich das Recht, im Januar vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Erschließung bis dahin nicht durchgeführt sein. Nun ist es so, dass H die Freigabe für Abriss und Erschließung erhalten hat. Dennoch wird nicht begonnen, da sie vor möglichen Rücktritten Angst hat und dann auf den Erschließungskosten sitzen bliebe (ist ja Unsinn, da das Grundstück schnell an neue Käufer inkl. Erschließungskosten vermittelt werden kann. Das Grundstück ist sehr attraktiv). Eine Strafe bei Verzögerung ist vertraglich nicht vereinbart.

Welche Handhabe haben wir gegen H? Wir wollen natürlich, dass er so schnell wie möglich beginnt. Immerhin reden wir jetzt schon seit über einem Jahr mit Makler und H. Außer einigen Verwaltungsprozessen (immerhin) hat sich nichts getan!!!!

Häuslebauer40 19.10.19 16:03
Hmm...also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, fängt H jetzt nicht mit der Erschließung an, weil er nicht bis Januar fertig wird und dann vielleicht die Käufer abspringen, richtig?
Dafür gibts eigentlich nur eine plausible Erklärung: H hat nicht genug Geld, um die Erschließungskosten aus eigenen Mitteln zu stemmen und wenn ihm nun die Käufer abspringen, geht ihm der Allerwerteste auf Grundeis.

ClaasCPunkt 19.10.19 16:48
Ich weiß, Rechtsfragen sind nie so per Forum zu beantworten... Habe mich nur so aufgeregt.

@Bauexperte - richtig, es sind mehrere Käufer. Wir (mehrere der Käufer) wollen nun versuchen eine Zusatzvereinbarung auszuhandeln, in der wir uns bereit erklären, die Kosten zu tragen (die müssen wir hinterher sowieso zahlen gemäß Notarvertrag). Darin wollen wir aber auch Fristen und Verzugszinsen o.ä. stehen haben. Drückt uns die Daumen, das das klappt.

@Häuslebauer 40 - ja, das sein "A".. auf Grundeis geht, denken wir auch. Leider kann man sich den Verkäufer nicht aussuchen.

ClaasCPunkt 19.10.19 16:49
(sorry, zweimal ", dass" anstatt ", das")
erschließungskostengrundstücknotarvertraggrundeis