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ᐅ Vertragsstrafe bei Verkauff/Vermietung innerhalb von x Jahren


Erstellt am: 01.11.18 21:02

Suarez01.11.18 21:02
Hallo zusammen,

Ich habe seit ein paar Tagen die Möglichkeit, ein Baugrundstück in unserer Gemeinde zu erwerben und bin mir in der Sache unsicher, weil die Gemeinde eine Vertragsstrafe von 100 Euro/qm fordert für den Fall, dass das Grundstück ab Bau-Fertigstellung nicht mindestens 10 Jahre selbst bewohnt wird. Da es im konkreten Fall um rund 600 qm Baugrund geht, wäre das im Worst-Case ein ordentlicher Batzen Geld.

Natürlich will ich in das zu bauende Haus später selber einziehen und plane keinen Weiterverkauf in den nächsten 10 Jahren (sonst würde ich ja kaum den Riesenaufwand mit Bauen betreiben), aber wer weiss schon was für Eventualitäten die nächsten x Jahre für einen bereithalten.

Mich würde daher mal interessieren, ob Ihr in euren Grundstücksangeboten auch ähnliche Auflagen der Gemeinde hattet, wie diese grob aussahen und ob euch das letztlich von einem Kauf abgehalten hat. Vielleicht findet sich auch ein Fall von jemandem, der die Vertragsstrafe ganz oder teilweise zahlen musste.
Suarez01.11.18 21:14
Nachtrag: der Threadtitel ist von mir nicht ganz korrekt gewählt, weiss nicht wie man den nachträglich ändert: grundsätzlich fällt die Vertragsstrafe an bei nicht Selbstbewohnen des Objekts in den ersten 10 Jahren nach Fertigstellung. Das schliesst dann natürlich sowohl Verkauf als auch eine Vermietung z.B. bei beruflich bedingtem Wohnortwechsel ein.
Nordlys01.11.18 21:15
Kenn ich so nicht, hier läuftves als Baubindung, muss innerhalb von drei Jahren bebaut werden....
Das ist aber sinnvoll, um Spekulation zu verhindern. Wenn man Geld hat oder Bauträger ist erwirbt man sonst einfach 10 Grundstücke und bebaut sie und verscherbelt die Hütten dann mit 50% Aufschlag. Dem wird hier Einhalt geboten. Deshalb sinnvoller Schachzug der Kommune. Meint Karsten
Bookstar01.11.18 21:16
Ja haben wir auch. Aber nicht so hoch. Glaube nur 10.000 Euro.
Fuchur01.11.18 21:36
Häufig werden diese Grundstücke von den Gemeinden vergünstigt (unterhalb des Bodenwertes) abgegeben. Die Strafzahlung soll dann die Differenz ausgleichen, um Spekulationen zu verhindern.
Suarez01.11.18 21:44
In meinem Fall liegt der Quadratmeterpreis ca. 50 Euro über dem aktuellen Bodenrichtwert.
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