Vom Verkäufer, aber für beide Seiten.Schlau vom Verkäufer,
Das wäre nämlich die Alternative. So wie geplant muß die Besserung erst bei ihrem Eintritt auch entgolten werden, schont dem Käufer also jetzt seine Kreditlinie. Der TE kann froh und dankbar sein, daß hier ein Profi Aspekte mitbedenkt, die dem Eigenheimbauherrn in seiner Konsumentendenkweise sonst glatt entgangen wären. Oder hatte der TE gedacht, den Reibach an der rheinischen Fruchtfolge könne er alleine machen ?Du kannst natürlich auch gerne schon Baulandpreis für Deinen Garten bezahlen...
Da kann man ja aktiv mitwirken. Jede betreffende Gemeindevesammlung besuchen und gegen die Umwidmung in Bauland vorgehen. Einspruch einlegen.Meine persönliche Beraterin sagt, dass eine entsprechende Klausel gang und gäbe sei, insofern dürfte sie eher nicht illegal sein. Stellt sich die Frage, wie wahrscheinlich ihr Eintritt ist.