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ᐅ Vermessung Aufgabe der Baufirma?


Erstellt am: 04.07.22 18:24

W
WilderSueden
05.07.22 10:14
SoL schrieb:

So wie ich es verstehe, wurde der Bauantrag ohne Position / Höhe / ... eingereicht und das Amt hat gesagt "Da fehlt ja die Hälfte! Bitte nachreichen!"
Ja, aber ein gültiger Bauantrag braucht das doch und der Architekt müsste gleich sagen dass er die Vermessung noch braucht?
Ich vermute ja, dass es sich hier um einen Zeichenknecht des Bauunternehmers handelt, damit wäre die Verzögerung zumindest teilweise deren Schuld
M
motorradsilke
05.07.22 10:34
WilderSueden schrieb:

Ja, aber ein gültiger Bauantrag braucht das doch und der Architekt müsste gleich sagen dass er die Vermessung noch braucht?
Ich vermute ja, dass es sich hier um einen Zeichenknecht des Bauunternehmers handelt, damit wäre die Verzögerung zumindest teilweise deren Schuld
Aber auch der muss das von einem Architekten absegnen lassen, bevor das eingereicht werden kann.
S
Simon-189
05.07.22 13:02
Hallo,

was nicht im Vertrag steht, ist durch euch zu erbringen. Steht da kein Vermesser drin, ist es eure Aufgabe das vor Erstellung des Bauantrags durchführen zu lassen.

Habt ihr die Bauanträge einfach blind ans Landratsamt weitergegeben oder habt ihr sie euch vorher mal angesehen und geprüft? Als Bauherr hat man doch evtl. vorhandene Gefälle, Böschungen, Baumbestand oder sonstiges am besten im Kopf. Da muss es doch auch Laien auffallen, dass da kein Geländeverlauf ersichtlich ist. Hoffentlich blüht euch jetzt bei den Erdarbeiten kein böses erwachen, weil das ganze Grundstück aufgefüllt o.ä. werden muss. Ich drücke euch die Daumen!

Somit kann euch die Baufirma einen Strick daraus drehen, da ihre Genehmigungspläne in diesem Stadium mit fehlenden Höhenangaben von euch freigegeben bzw. mit allen jetzt anfallenden Nachträgen, Terminverschiebungen und Änderungen akzeptiert wurden indem ihr sie zum Landratsamt geschickt / gegeben habt!

Vielleicht bin ich da als Konstrukteur/Zeichner schon beruflich etwas genauer und pingelig. 😕
K
k-man2021
05.07.22 18:15
Simon-189 schrieb:

Somit kann euch die Baufirma einen Strick daraus drehen, da ihre Genehmigungspläne in diesem Stadium mit fehlenden Höhenangaben von euch freigegeben bzw. mit allen jetzt anfallenden Nachträgen, Terminverschiebungen und Änderungen akzeptiert wurden indem ihr sie zum Landratsamt geschickt / gegeben habt!

Ich bin da nicht ganz so pessimistisch… normalerweise unterschreibt erst der Architekt und dann der Bauherr. Wenn der Architekt zur Baufirma gehört, sehe ich erstmal die Verantwortung für den unvollständigen Bauantrag im Innenverhältnis Baufirma-Bauherr bei der Baufirma. Auch würde ich erwarten, dass der Bauherr rechtzeitig auf die fehlende Vermessung aufmerksam gemacht wird. Gegenüber dem Bauamt ist der Bauherr für Zusatzkosten und Verzögerungen verantwortlich.

Aber jetzt wird es Zeit, dass der TE sich mal wieder äußert…
architektbauantragvermessunglandratsamt