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ᐅ Verbraucherbauvertrag, Pauschalpreis, Festpreisgarantie


Erstellt am: 14.01.22 09:50

Pitigliano14.01.22 09:50
Der Verbraucherbauvertrag mit einem Massivhaus-GU wird gerade erstellt.
Es geht um die reine schlüsselfertige Erstellung eines Einfamilienhaus.

Thema Formulierung Pauschalpreis/Festpreis: Im Vertrag wird für die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers (AN) ein "Pauschalpreis" benannt.
Frage: Sollte "Pauschalpreis" besser in "Festpreis" umbenannt werden?

Thema Festpreisgarantie: Im Vertrag ist formuliert, dass "wenn der Zeitraum zwischen Vertragsunterschrift bis zum Baubeginn mehr als 7 Monate beträgt, ohne dass der AN dies zu verantworten hat,(...) die ihm angefallenen Kostensteigerungen anzupassen".
Frage: Sollte/muss hierzu die Kostenanpassung vorab vertraglich geregelt sein? Beispielsweise, dass nach der 7-monatigen Preisgarantie eine moderate Kostenanpassung zulässig ist. Jedoch maximal in Höhe von 0,5% der Auftragssumme je weiterem Monat.

Wie waren/sind eure Verträge diesbezüglich gestaltet?
WilderSueden14.01.22 09:54
Die Höhe der Preisanpassung sollte auf jeden Fall geregelt sein, z.B. durch den Baupreisindex.
Kritisch sehe ich an der Stelle dass zwischen Vertragsabschluss und Baubeginn gemessen wird. Theoretisch könnte die Baufirma dann einfach später anfangen und so mehr bekommen. So wirklich legal wäre das nicht, aber den Ärger würde ich mir sparen. Besser wäre das z.B. an die Baugenehmigung zu koppeln
Pinkiponk14.01.22 10:28
WilderSueden schrieb:

Die Höhe der Preisanpassung sollte auf jeden Fall geregelt sein, z.B. durch den Baupreisindex.
Kritisch sehe ich an der Stelle dass zwischen Vertragsabschluss und Baubeginn gemessen wird. Theoretisch könnte die Baufirma dann einfach später anfangen und so mehr bekommen. So wirklich legal wäre das nicht, aber den Ärger würde ich mir sparen. Besser wäre das z.B. an die Baugenehmigung zu koppeln
Das ist ein sehr guter Hinweis. Ich bin gespannt, ob sich die Firma darauf einlässt. Bei uns war die Dauer der Bearbeitungszeit der maßgebliche Grund für die Preiserhöhung. (Teilweise selbst verschuldet, da wir nach Ausnahmen vom Bebauungsplan gefragt haben, die abgelehnt wurden. Würde ich bei einem nächsten Bau nicht mehr so machen, ich hielt das nur für eine Formsache.)
Pitigliano14.01.22 11:03
WilderSueden schrieb:

Besser wäre das z.B. an die Baugenehmigung zu koppeln

Nach Baugenehmigung bin erst mal ich am Zug. Erdarbeiten, Herstellung der Anschlüsse, Herstellung Baustraße. Da wird sich der GU nicht darauf einlassen.
WilderSueden14.01.22 11:10
Bei mir steht drin Preis gilt wenn Baugenehmigung in 5 Monaten kommt. Aber da übernimmt der GU Erdarbeiten, Kanalisation, Bauwasser und -strom. Entsprechend ist das kein Risiko für ihn.

Was ist denn genau "Baubeginn" bei eurem GU? Sobald die Bodenplatte fertig ist? Wie weit seid ihr denn wirklich?
Grundstück schon erschlossen? Das kann sich leicht verzögern (hat es bei mir auch, der GU war aber bezüglich Preiserhöhung super fair trotz explodierender Kosten überall).
Je nach Gegend kann die Baugenehmigung auch 3 Monate oder mehr dauern, das solltet ihr auch einkalkulieren. 7 Monate sind da schnell rum
Pitigliano14.01.22 11:23
WilderSueden schrieb:

Was ist denn genau "Baubeginn" bei eurem GU?
Mit Erstellung der BP
WilderSueden schrieb:

Wie weit seid ihr denn wirklich?
Anschlüsse liegen in Straße direkt neben Grundstück. Diese werde ich nach Vertragsunterzeichnung aufs Grundstück legen lassen. Für die Erarbeiten müssen wir ja dann bis Baugenehmigung warten. Die Baugenehmigung sollte hoffentlich nicht zu lange brauchen, da nach §34 bebaut wird und der Bau sich strikt an die Nachbarbebauung hält. Zudem liegt eine bereits genehmigte Bauvoranfrage für ein zuvor ähnlich geplantes Haus vor.
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