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ᐅ Unzureichend Gesichert oder eigenes Verschulden?


Erstellt am: 23.10.15 07:52

Basti270923.10.15 12:41
ypg schrieb:
Wie geht's ihm denn?


Bis jetzt habe ich keine Rückmeldung seitens des Bauunternehmers bekommen...ich habe nur vom Bruch des Brustbeines erfahren und das er sich noch im Krankenhaus befindet. Werde mich nachher nochmal mit seinen Kollegen bzw. dem Bauleiter des Unternehmens unterhalten. Natürlich sind hier dann auch Emotionen im Spiel, wenn mir für eine schwere Verletzung eines Bauarbeiters Vorwürfe gemacht werden, die ich in meinem Augen als ungerechtfertigt empfinde...
f-pNo23.10.15 12:42
Wir können uns jetzt hier die Köpfe heiß diskutieren - aber nix genaues weiß man nicht.

Klar kann man auf den gesunden Menschenverstand verweisen, aber darauf berufen kannst Du Dich nicht. Ich gratuliere Dir, dass Du nicht in den USA wohnst, denn dort haben Schadensersatzklagen eher selten etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun. Dort könntest Du schon mal mit einer Millionenklage rechnen.

Am Ende bleibt Dir nur Übrig, mit der BG zu sprechen und ggf. einen Anwalt zu konsultieren (hier würde ich persönlich erstmal warten, wohin die Reise geht).


Müsste nicht eigentlich die Sicherung des unfertigen Schachtes durch das erstellende Bauunternehmen erfolgen (hier dann vermutlich die Tiefbauer) oder obliegt die Sicherung im Ganzen dem Bauherren?
Bauexperte23.10.15 12:46
Hallo f-pNo,
f-pNo schrieb:


Müsste nicht eigentlich die Sicherung des unfertigen Schachtes durch das erstellende Bauunternehmen erfolgen (hier dann vermutlich die Tiefbauer) oder obliegt die Sicherung im Ganzen dem Bauherren?
Das sehe ich ähnlich und habe in meiner ersten Antwort #21 darauf hingewiesen.

Inwiefern die gesamte Sicherung dem Bauherren obliegt, vermag ich nicht zu beantworten, denn er hat ja einen Bauleiter, welcher sicher die Arbeit des Tiefbauers kontrolliert hat 😉

Grüße, Bauexperte
Basti270923.10.15 12:47
Sebastian79 schrieb:
Und das ist ja der Knackpunkt, weshalb ich der Meinung bin, dass unzureichend gesichert wurde: Es war etwas auf dem Schacht abgelegt, wo man nicht erkennen konnte, ob dieses nachgibt. Normal ist ein Schacht begehbar - so logisch, wie das dem TE erscheint, muss es einem Außenstehenden (auch dem Bauarbeiter) nicht sein.

Ein ebenerdiger Schacht samt Deckel ist tatsächlich begehbar...aber kein Orangenefarbenes Plastikrohr welches 30-40 cm aus der Erde herausragt und mit einer provisorischen Abdeckung versehen ist...

Kann ich mich dann auch an Baugruben an einen Bauzaun anlehnen? Ein Zaun sollte dies normalerweise halten....ich wette aber er gibt um und ich falle ins Loch...? Wen kann ich dann wegen Schadenersatz anzeigen?
Sebastian7923.10.15 12:50
Den Bauherren, denn dann war der Zaun auch nicht korrekt verbaut (Abstand & Festigkeit) - Du kannst das drehen und wenden wie Du willst 😉.

Zumindest denke ich so - kann ja auch alles falsch sein. Nur wirst Du ja keine Absolution durch das Forum hier bekommen - auch, wenn es für die Nerven sicher schöner wäre 😉.
Basti270923.10.15 12:52
Bauexperte schrieb:
Hallo f-pNo,


Das sehe ich ähnlich und habe in meiner ersten Antwort #21 darauf hingewiesen.

Inwiefern die gesamte Sicherung dem Bauherren obliegt, vermag ich nicht zu beantworten, denn er hat ja einen Bauleiter, welcher sicher die Arbeit des Tiefbauers kontrolliert hat 😉

Grüße, Bauexperte

Das war zum Beispiel ein mir noch unbekannter Aspekt, welche durch die Diskussion erst bekannt wurde: Ob der Tiefbauer den Schacht hätte besser sichern müssen....

Der Bauleiter koordiniert in diesem Fall aber nur seine eigenen Gewerke (die des Beauftragten Bauunternehmens)...Rohbau, Fenster, Estrich. Innenputz, Dämmung, Fassade, Anstrich, Trockenbau....der Schacht wurde aber von einem Tiefbauer im Auftrag des Wasserverbandes erstellt...
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