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ᐅ Unterschiede GU vs. Bauprojektentwickler


Erstellt am: 18.02.19 08:03

ypg18.02.19 19:13
Markuss85 schrieb:
Hmm, was ist denn daran "windig"? Auswahl haben wir beim GU ja auch nicht, da nimmt der GU doch auch die Handwerker, die er möchte?! Und wie soll der Bauprojektentwickler sonst einen Festpreis machen, wenn wir nachher die Firmen selber aussuchen könnten?!

Was meinst du mit "Interessenkonflikt"? Natürlich nimmt er die Handwerker/Firmen, bei denen er für die definierte Leistung den besten Preis bekommt.

Das Gute am GU ist, dass Ihr Euch mit den Handwerkern später für die Gewährleistung nicht rumschlagen müsst. Handwerker leisten nach VOB, nicht nach Baugesetzbuch (glaube ich, dass man es so pauschal sagen kann).
Wenn Elektriker x Mist baut oder Sanitär y Konkurs ist, dann ist immer noch der GU in der Gewährleistung.
Im Prinzip können sie alle Mist fabrizieren und ein fehlerhaftes Haus hinstellen und Euch wachsen dann die Portokosten der Mängelrügen übern Kopf, oder wie darf man das verstehen?

Mit einem GU kann man auch individuell bauen. Auch eigene Projekte können gestaltet werden. Das mag der GU nicht, das macht man dann auch individuell mit dem Handwerker aus. Das liegt am Bauherr, wie man sich mit welchen Wünschen einbringen will. Das geht nur mit Anwesenheit und direktem Kontakt zum Handwerker. Man kann, muss aber nicht. Ist ja kein Bauträger.
Aber Du möchtest das ja gar nicht, wie ich das verstehe?!
Dann versteh ich überhaupt nicht, warum Du am GU zweifelst?!

Mich würde mal die Bauleistungsbeschreibung von diesem Projektor interessieren. Stell doch mal bitte die ersten 2/3 Seiten ein (ich hoffe, sie ist mehr als 10 Seiten lang 🙂 )
Bookstar18.02.19 19:58
Und wenn dein GU Pleite ist, dann schaust komplett in die Röhre?
nordanney18.02.19 20:20
Bookstar schrieb:
Und wenn dein GU Pleite ist, dann schaust komplett in die Röhre?
Zumindest steht das Haus, wenn auch mängelbehaftet.
Die Übertragung der Rechte des GU gegen seine Subs lässt sich aber auch regeln. Sollte kein Problem sein, dies direkt in den GU-Vertrag zu schreiben (ist ja auch ein üblicher Passus). Mögliches Problem somit behoben.
11ant18.02.19 20:23
Ein professioneller Eindruck, was ist das: ein Karohemd (um handwerkerhaft zu wirken) und ein geleaster Cayenne (der Mann ist offenbar erfolgreich, der hat es nicht nötig, mich zu betrügen) ?

Wer wirklich Prokurist wäre (was man übrigens im Handelsregister nachprüfen kann), der dürfte nicht nur Preisversprechen machen, sondern auch Verträge.

10 bis 15% sind gut. Die halten viele Leute für glaubhaft, daß die ein Pfiffikus der viele Leute kennt als Marge rausdealt; gleichzeitig ist der Vorteil noch nicht so fett, daß die Alarmglocken schrillen. Und fast fertig ist der Anzahlungsbetrug.

Selbst wenn der Typ nicht kriminell sein sollte: ich sehe ihn in dieser Konstellation keine entscheidenden Garantien geben können: für die Fertigstellung als solche, dafür daß im Ablauf der Beteiligte L zwischen K und M kommt (und nicht Pleite geht und ausfällt und nachher hat M keine Zeit mehr (oder erst nach Ablauf seiner Angebotsbindung) und Du stehst da mit Baufortschritt bis K und das war´s; das Konzept des Entwicklers geht da schon nicht mehr auf, er macht die Grätsche, und sein Insolvenzverwalter will den Vertrag weiter erfüllt sehen.

Wenn die erwartete Ersparnis nötig wäre, um Deinen Bauwunsch finanzierbar zu machen, wirst Du Dich im Ernstfall nicht wehren können.

Windei sollte man werden, da gibt´s wohl noch goldene Zeiten ;-)
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