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ᐅ Unterdruckwächter / Kamin 4 pa ?


Erstellt am: 25.02.2016 22:54

Payday 26.03.2016 19:33
Sebastian79 schrieb:
Man sollte sich aus eigenem Schutz nicht nur auf den DiBt-Kamin verlassen - denn irgendwann sind die Dichtungen auch mal hin

Ich hab die 380 Euro für den Wächter meiner Familie zuliebe gerne bezahlt.

Hat letztens auch angeschlagen, als die Ölheizung da lustig verbrannte und damit für Unterdruck sorgte
nur mal so nebenbei. meinen Vater ist das schon mehrmals passiert das der Kamin reingezogen hat. die Bude wird staubig, es stinkt etwas nach Rauch und das wars.(man muss natürlich schon kräftig lüften! ) keiner geht hopps oder ähnliches. es wird hoffnungslos übertrieben. entweder der schorni hat eine gesetzliche Grundlage (und kann dir auch klar betiteln) oder er kann einen mal. wozu kauft man teuer nen dibt Kamin, wenn er am ende völlig nutzlos ist.

richtig ist aber, das ein druckwächter gegenüber der dibt Zulassung beim schorni echte Vorteile bietet. wenn man neu baut macht bitte raumluftunabhängig. dem Schornstein ist es doch völlig egal ob er die zuluft mit reinbringt.

Sebastian79 26.03.2016 20:00
Unsinn, er muss Dir gar nichts zeigen - er darf es einfach verlangen. Er steht auch dafür gerade...

Und schön, dass es bei Deinem Vater so war. Es soll Menschen geben, die dabei einpennen und es da weiter mit Kohlen weiter glüht...

ypg 27.03.2016 10:41
andimann schrieb:
Das muss doch irgendwo rechtlich _eindeutig_ geregelt sein, oder?!? Kann doch nicht sein, dass jemand 1 k€ für einen Druckwächter (der Messtechnik im Werte von vermutlich weniger als 20 € beinhaltet….) hinlegen soll nur weil der BSFM da gerade mal Lust zu hat und der nächste muss es nicht?


Ja, ich habe ja inzwischen gelernt, das Baurecht sehr, sehr reich an Absurditäten ist, aber wäre ja nun endgültig Willkür.

Das hat weniger mit dem Baurecht zu tun. Es gibt das SchfHWG, ab §8 werden die Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers abgehandelt.

Übrigens führt der BSFM hoheitliche Aufgaben aus - er hält insofern seinen Kopf und seine Lizenz, alo seine Existenz hin, wenn er schlampt. Zum Schlampen gehört natürlich auch, etwas durchzuwinken, was in seinen Augen unsicher ist.

Es nennt sich auch nicht Willkür, es nennt sich Ermessensspielraum!

Frohe Ostern!

merlin83 27.03.2016 10:59
Sebastian79 schrieb:
Man sollte sich aus eigenem Schutz nicht nur auf den DiBt-Kamin verlassen - denn irgendwann sind die Dichtungen auch mal hin

Ich hab die 380 Euro für den Wächter meiner Familie zuliebe gerne bezahlt.

Hat letztens auch angeschlagen, als die Ölheizung da lustig verbrannte und damit für Unterdruck sorgte
Wo hast den für 380 Euro herbekommen? Mit wurde der bisweilen immer für die bekannten 1k angeboten.

Sebastian79 27.03.2016 11:03
Über meinen Lüftungsanlagenvertreiber.

Den P4 kannst aber auch direkt beim Hersteller für fast den gleichen Kurs bestellen.

Ist halt die einfachste Variante. Mittlerweile hätte ich gerne einen, der einen externen Ausgang hat, um eine Aktivierung entsprechend anzuzeigen.

Payday 27.03.2016 11:41
natürlich muss er dir die Grundlage zeigen wenn er etwas von dir will. ansonsten verweigerst du die Änderungen einfach und er muss es anzeigen. spätestens dann wird man ja sehen ob seine Forderungen rechtens sind. und das irgendwer in Deutschland für irgendwas gerade stehen muss halte ich für völlig ausgeschlossen. zeig mir bitte ein gerichtsurteil wo ein Schornsteinfeger auch nur 1 müden Euro an irgendwem für irgendwas zahlen musste. alles Riesen panikmacherei und labberei, da er sich mit einfachsten Tricks rausredet (er kontrolliert ja nur den zustand an exakt dem Zeitpunkt der Kontrolle, bereits beim rausgehen können sich parameter geändert haben...)
ein Kamin mit dibt Zulassung reicht völlig aus, da es keinen technischen zustand gibt, an den die Lüftungsanlage einen wirklich starken druck aufbauen kann, außer durch extreme! sinnbefreite Manipulation dieser Anlage(man müßte ALLE zuluftleitungen im Haus gleichzeitig luftdicht verschließen- macht kein Sinn und kann technisch nicht von allein passieren). und dann ist man aktiv dabei und kann den schaden abwenden. es ist nicht so das man plötzlich umkippt.
nicht umsonst gibts ganze Foren gegen Kaminkehrer, wo die schornis mit völlig überzogenen Forderungen kommen und Gerichte sich mit den Mist rumschlagen müssen. entweder es gibt ein klares Gesetz und man hat Pech gehabt oder es gibt keins, und der schorni redet nur Mist.

wie ich aber schon sagte, beim Neubau lieber den druckwächter statt die dibt Zulassung. dem schorni sind dann ale Hände gebunden(einfach weil alles getan wurde) und man kann theoretisch jeden Kamin nehmen den man möchte.
dibtkaminzulassungdruckwächterforderungen