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ᐅ "unkooperatives" (ungenutztes) Wohnrecht macht Probleme


Erstellt am: 11.08.2020 08:08

guckuck2 11.08.2020 08:53
Ja, mal zum Anwalt und um Aufklärung bitten. Wohnrechte sind schlicht furchtbar und man realisiert erst hinterher, dass das Erbe/Geschenk eigentlich ein Kuckucksei ist.

nordanney 11.08.2020 09:03
s0nyHess schrieb:

Primär können die Elektrik, Böden, Sanitär, Putze usw., was eben renoviert werden soll, nicht erneuert werden. Oder muss uns der Onkel den Zutritt zu seinen Räumen, auf die er ein lebenslanges Wohnrecht hat, gewähren um die auch renovieren zu können?
Natürlich könnt Ihr sanieren nach Lust und Laune. Das Gebrauchsrecht darf aber nicht eingeschränkt werden. Renovierung mit Zeitpunkt ankündigen und machen. Wie bei der Sanierung einer vermieteten Immobilien. Bietet ihm für die Renovierungszeit Ersatzwohnraum an - sollte ja im Haus Grundstück. möglich sein.
s0nyHess schrieb:

Was passiert mit seinen Möbeln usw.?
Da müsst Ihr Euch drum kümmern. Abdecken, umräumen etc.
s0nyHess schrieb:

Heißt Wohnrecht auch, dass er der Renovierung / Modernisierung Steine in den Weg legen kann?
Nein
s0nyHess schrieb:

Wenn ich aus dem Schlafzimmer und der kleinen Küche ein Zimmer machen wollen würde (Wand rausreißen), kann er das verhindern?
Ja, das darfst Du nicht. Oder möchtest Du, dass Dein Nachbar in Deinem Haus Wände rausreißt? Ist vergleichbar.
s0nyHess schrieb:

Oder darf der Zustand der "Wohnung" auch ein Leben lang nicht gegen seinen Willen verändert werden? Dazu ist im Wohnrechts-Schreiben nicht vermerkt.
Das Wohnrecht umfasst einen Bereich X = Räume a,b,c. Diese Räume MUSST Du ihm lassen, den Zustand kannst Du beeinflussen = sanieren.
s0nyHess schrieb:

Kennt sich da jemand etwas aus? Gibt es dazu entsprechende Gerichtsurteile? Oder wie kann man mit dem unkooperativen Onkel ungehen? Es ist ja das eine, dass er sein Wohnrecht nicht abgeben mag, weil es ein Familienhaus ist / war. Doch dass er uns nun Steine in den Weg legt und es auf dem Stand von vor 60 Jahren bleiben muss. Darf er das?
Er hat nur ein Wohnrecht. Vergleichbar mit einem unkündbaren Mietvertrag, bei dem er nur die Nebenkosten zahlt. Genauso kannst Du mit den Räumen umgehen. Sanieren, renovieren etc.
Der Onkel hat keinerlei Möglichkeiten, Euch dies zu verwehren.

s0nyHess 11.08.2020 09:15
tomtom79 schrieb:

Wo wohnt der Onkel aktuell?

Mehrere Hunderte km entfernt. Das Wohnrecht ist gedacht, dass er sein Leben lang in die Heimat seiner Familie kann. Aber wie gesagt, er war auch schon mehrere Jahre nicht mehr da. Vielleicht ist er nicht mehr so mobil?!

Aber auch nach einer relativ hohen Geldsumme, ihm das Wohnrecht abzukaufen, stellt er sich quer....

Im Prinzip bringt das alleinige Renovieren nicht sonderlich viel. Weil man die Räume später (eigentlich schon jetzt) anders nutzen möchte (Wände raus usw.). Somit wenn ich jetzt "nur" sanieren kann, dann muss ich in ein paar Jahren (nach dem Ableben, denn so lange gilt das Wohnrecht und es ist nicht vererbbar) wieder neu sanieren, weil ja eine Wand raus soll Doofe Situation....

Danke für alle Antworten.

nordanney 11.08.2020 09:21
s0nyHess schrieb:

Doofe Situation....
Einen Tod musst Du sterben. Jetzt sanieren und nicht die richtigen Räume haben oder warten, bis der Onkel in der Kiste liegt.
Zwang hilft nicht, nur immer wieder gut zureden.

Musketier 11.08.2020 09:33
Klingt, als hättet ihr bisher alles übers Telefon gemacht?
Schonmal auf einen netten Plausch vorbeigefahren?

RomeoZwo 11.08.2020 09:46
Habt ihr euch den Vertrag schon genau angeschaut? Oft steht in den Verträgen auch, dass ein Wohnrecht verwirkt ist, wenn es einen gewissen Zeitraum nicht genutzt wurde (6 Monate / 1 Jahr). Wohnrecht wird ferner hinfällig, wenn die Räumlichkeiten nachhaltig unbewohnbar geworden sind. Gut, dass wollt ihr im eigenen Haus sicherlich nicht erzielen, aber wäre eine Möglichkeit. Da er ja jahrelang nicht vor Ort war, wird er die Räume ja auch nicht Instand gehalten haben.
Strittig ist der Fall, wenn der Onkel ins Pflegeheim kommt, da hier eine "Rückkehr" ja nicht zu 100% ausgeschlossen werden kann. Sollte eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegen, die nicht in den Räumen mit Wohnrecht umsetzbar ist, kann es auch entfallen.
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