ᐅ Undichte Haustür Kfw70-Haus
Erstellt am: 27.07.16 22:53
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Peanuts7429.07.16 09:19Am Ende wird noch eine "kontrollierte Türschlitzlüftung" in Rechnung gestellt...
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MünchnerKindl29.07.16 09:46Peanuts74 schrieb:
Am Ende wird noch eine "kontrollierte Türschlitzlüftung" in Rechnung gestellt... DER ist wirklich gut!Leider sieht man manche Dinge wirklich erst, wenn man schon einige Zeit im Haus lebt. Das mit der "Türschlitzlüftung" fiel mir mal beim staubsaugen auf. Plötzlich dachte ich "wo kommt jetzt der Lichtschein her" und schaue, sehe eben, dass man zwischen Zylinder und Tür den Lichtschein sieht. Heute beim noch mal genauer nachsehen, fiel mir auf, dass das um das halbe Zylinderschloss rum so ist. Mein Mann meinte vorhin "Da müssen wir mal bei anderen Schlössern schauen." Wir können ja kaum in Häuser gehen und fragen ob wir von innen nach außen schauen dürfen, um zu sehen ob man zwischen Zylinder und Tür einen Spalt erkennen kann.
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Peanuts7429.07.16 09:50Dafür hat man ja zum Glück 5 Jahre Gewährleistung.
Die einstimmige Meinung, ohne dass es einer live gesehen hat, dürfte aber sein, dass hier ein Mangel vorliegt, den Ihr deutlich vorbringen müsst.
Die einstimmige Meinung, ohne dass es einer live gesehen hat, dürfte aber sein, dass hier ein Mangel vorliegt, den Ihr deutlich vorbringen müsst.
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MünchnerKindl29.07.16 10:12Ich glaube wir haben "nur" 4 Jahre. Aber die sind erst in 3 Jahren vorbei. Darum muss man da wirklich dahinter bleiben, denn so wirklich geschehen tut im Moment nichts. Lediglich ein Maler war hier und hat einiges ausgebessert. Der Mann war wirklich gut. Wir haben seine Liste gesehen und da stand einiges auf der Auftragsliste / Mängelliste die uns betrifft aber bei allem anderen stand "Kundendienst". Der Mann war vor einigen Wochen hier. Mein Mann hat heute mal wieder eine Mail an den Bauleiter geschickt und nachgefragt wie das nun funktioniert mit dem "Kundendienst". Vor allem sollten wir die "neuen Mängel" ganz schnell mit auf die Liste setzen lassen, ansonsten dauert es wieder.
B
Bauexperte29.07.16 12:45MünchnerKindl schrieb:
Ich glaube wir haben "nur" 4 Jahre. Du glaubst ? Schau schleunigst in Deinen Vertrag, was dort zu Verjährung Gewährleistungsmängeln zu finden ist und ob tatsächlich VOB Anwendung findet.
Im Übrigen möchte ich Deinem Mann und Dir anraten, eine Mängelrüge mit Fristsetzung zu formulieren und an euren Vertragspartner zu senden. E-Mails haben - im worst case - nicht den gleichen Stellenwert ... "können" verloren gehen
Grüße, Bauexperte
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