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ᐅ Undichte Haustür Kfw70-Haus


Erstellt am: 27.07.16 22:53

Peanuts74 29.07.16 09:19
Am Ende wird noch eine "kontrollierte Türschlitzlüftung" in Rechnung gestellt...

MünchnerKindl 29.07.16 09:46
Peanuts74 schrieb:
Am Ende wird noch eine "kontrollierte Türschlitzlüftung" in Rechnung gestellt...
DER ist wirklich gut!
Leider sieht man manche Dinge wirklich erst, wenn man schon einige Zeit im Haus lebt. Das mit der "Türschlitzlüftung" fiel mir mal beim staubsaugen auf. Plötzlich dachte ich "wo kommt jetzt der Lichtschein her" und schaue, sehe eben, dass man zwischen Zylinder und Tür den Lichtschein sieht. Heute beim noch mal genauer nachsehen, fiel mir auf, dass das um das halbe Zylinderschloss rum so ist. Mein Mann meinte vorhin "Da müssen wir mal bei anderen Schlössern schauen." Wir können ja kaum in Häuser gehen und fragen ob wir von innen nach außen schauen dürfen, um zu sehen ob man zwischen Zylinder und Tür einen Spalt erkennen kann.

Peanuts74 29.07.16 09:50
Dafür hat man ja zum Glück 5 Jahre Gewährleistung.
Die einstimmige Meinung, ohne dass es einer live gesehen hat, dürfte aber sein, dass hier ein Mangel vorliegt, den Ihr deutlich vorbringen müsst.

MünchnerKindl 29.07.16 10:12
Ich glaube wir haben "nur" 4 Jahre. Aber die sind erst in 3 Jahren vorbei. Darum muss man da wirklich dahinter bleiben, denn so wirklich geschehen tut im Moment nichts. Lediglich ein Maler war hier und hat einiges ausgebessert. Der Mann war wirklich gut. Wir haben seine Liste gesehen und da stand einiges auf der Auftragsliste / Mängelliste die uns betrifft aber bei allem anderen stand "Kundendienst". Der Mann war vor einigen Wochen hier. Mein Mann hat heute mal wieder eine Mail an den Bauleiter geschickt und nachgefragt wie das nun funktioniert mit dem "Kundendienst". Vor allem sollten wir die "neuen Mängel" ganz schnell mit auf die Liste setzen lassen, ansonsten dauert es wieder.

Legurit 29.07.16 11:45
Also wir haben bei unserer Tür 2 Gummidichtungsebenen. Eine weiche an der Tür selbst - die kann ich von innen bei geschlossener Tür mit dem Finger etwas eindrücken - und eine Harte von Außen am Rahmen - die kann ich nicht eindrücken.

Bauexperte 29.07.16 12:45
MünchnerKindl schrieb:
Ich glaube wir haben "nur" 4 Jahre.
Du glaubst ?

Schau schleunigst in Deinen Vertrag, was dort zu Verjährung Gewährleistungsmängeln zu finden ist und ob tatsächlich VOB Anwendung findet.

Im Übrigen möchte ich Deinem Mann und Dir anraten, eine Mängelrüge mit Fristsetzung zu formulieren und an euren Vertragspartner zu senden. E-Mails haben - im worst case - nicht den gleichen Stellenwert ... "können" verloren gehen

Grüße, Bauexperte
tür