ᐅ Undichte Haustür Kfw70-Haus
Erstellt am: 27.07.16 22:53
lastdrop10.08.16 10:23
Dein Einschreiben mit Rückschein muss ich aber nicht annehmen und auch nicht auf der Post abholen...
lastdrop10.08.16 10:24
Peanuts74 schrieb:
Wie beweist man dann eigentlich Letzt endlich, was in dem Brief auch drin stand? Ich meine, nur weil man den Beweis hat, dass "ein Brief" angekommen ist, gibt es dafür was drin stand ja noch keinen Beweis...Dann soll mir die Gegenseite mal zeigen, welchen Brief ich geschickt haben soll ...
Peanuts7410.08.16 10:27
lastdrop schrieb:
Dann soll mir die Gegenseite mal zeigen, welchen Brief ich geschickt haben soll ...Hat sie verloren oder kramt irgendwas raus ohne Unterschrift...
Alex8510.08.16 11:22
Peanuts74 schrieb:
Wie beweist man dann eigentlich Letzt endlich, was in dem Brief auch drin stand? Ich meine, nur weil man den Beweis hat, dass "ein Brief" angekommen ist, gibt es dafür was drin stand ja noch keinen Beweis...Daher sind die teuren Rückscheine auch für die Katz bzw. bringen keinen adäquaten Mehrwert in dieser Hinsicht.
Einzig hilfreich ist die Absicherung mittels Zeugen oder Übergabe gegen Quittung auf einem Duplikat. Oder eben die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostenpunkt 13€. Wenn es wirklich wichtig ist und um Geld geht, ist dies das Mittel der Wahl (kann aber mit ggf. erforderlicher Dringlichkeit kollidieren).
Sebastian7910.08.16 12:38
Die meisten BlowerDoor-Ttests werden
Gerichte sind nicht blöde - das nimmt Dir dann keiner ab.
Peanuts74 schrieb:
Hat sie verloren oder kramt irgendwas raus ohne Unterschrift...
Gerichte sind nicht blöde - das nimmt Dir dann keiner ab.
Peanuts7410.08.16 12:42
Sebastian79 schrieb:
Die meisten BlowerDoor-Ttests werden
Gerichte sind nicht blöde - das nimmt Dir dann keiner ab.Ich wollte damit ja nur sagen, dass man im Zweifelsfall nicht mal mit einem Einschreiben zu 100% beweisen kann, dass auch tatsächlich DER Brief abgeschickt wurde...