ᐅ Überschreitung der Bauzeit Vertragsstrafe
Erstellt am: 23.11.2019 19:53
Zauberwesen 24.11.2019 10:30
Ich empfehle, §12 Abs. 5 VOB/B zu beachten
Tassimat 24.11.2019 11:19
Also hat der Ingenieur die Verzögerung verursacht, nicht die Baufirma. Somit ist die Baufirma nicht schadensersatzpflichtig.
Jetzt müsste man mal die Verträge mit dem Ingenieur ergründen, in wie weit der an Fristen usw. gebunden war und hier eine Schadensersatzpflicht überhaupt bestehen könnte.
Welchen finanziellen Schaden habt ihr nachweislich(!) durch die Verzögerung erlitten?
Jetzt müsste man mal die Verträge mit dem Ingenieur ergründen, in wie weit der an Fristen usw. gebunden war und hier eine Schadensersatzpflicht überhaupt bestehen könnte.
Welchen finanziellen Schaden habt ihr nachweislich(!) durch die Verzögerung erlitten?
guckuck2 24.11.2019 11:33
Tassimat schrieb:
Welchen finanziellen Schaden habt ihr nachweislich(!) durch die Verzögerung erlitten?Das ist doch wurscht, zumindest im Verhältnis zum Bauunternehmen. Genau deshalb vereinbart man Pauschalen, um eben nicht jeden Euro nachzuweisen und streitbar zu machen.
Dennoch muss der Verursacher klar sein. Wenn der Ingenieur das Gerüst hat falsch stellen lassen, geht das eher auf seine Kappe. Neben den Mehrkosten für das Gerüst sind dann ggf mangels Vereinbarung, aber Nachweise zu erbringen, ob ein Schaden eingetreten ist
ypg 24.11.2019 11:44
Ward ihr bei der Abnahme der Wohnung selbst nicht zugegen?
Hexe3000 24.11.2019 12:00
ypg schrieb:
Ward ihr bei der Abnahme der Wohnung selbst nicht zugegen?Nein. Der Termin wurde uns trotz Bitte nicht genannt. Der fand nur mit dem von uns beauftragten Ingenieur ind den Firmen statt. Hexe3000 24.11.2019 12:07
guckuck2 schrieb:
Das ist doch wurscht, zumindest im Verhältnis zum Bauunternehmen. Genau deshalb vereinbart man Pauschalen, um eben nicht jeden Euro nachzuweisen und streitbar zu machen.
Dennoch muss der Verursacher klar sein. Wenn der Ingenieur das Gerüst hat falsch stellen lassen, geht das eher auf seine Kappe. Das sehe ich auch so. Mir ist jetzt erst klar geworden, dass unser Ingenieurbüro evtl. verantwortlich ist. Dann kann man keine Vertragsstrafe von der Dachfirma fordern. Die evtl. Mehrkosten sind aber ein Schaden. Der wäre beim Ingenieur einzufordern. Müsste natürlich alles geprüfte werden. Auf jeden Fall erklären sich mir jetzt einige Aussagen des Ingenieurs sowie evtl. auch die Schlussrechnung.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
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