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ᐅ Überschreitung der Bauzeit Vertragsstrafe


Erstellt am: 23.11.19 19:53

Hexe300023.11.19 22:12
Laut der bauprotokolle war das Gerüst falsch gesetzt und irgendeine Firma hat nicht geliefert.
Tassimat23.11.19 22:21
Hexe3000 schrieb:

Laut der bauprotokolle war das Gerüst falsch gesetzt und irgendeine Firma hat nicht geliefert.

Ok, und wer hat die beauftragt?
Zauberwesen23.11.19 22:26
Du musst deinen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe zum Zeitpunkt der Abnahme vorbehalten, sonst verfällt der Anspruch. Ist die Abnahme schon durch? Wurde die letzte Rechnung schon bezahlt? Geschah ein solcher Vorbehalt?
ypg23.11.19 22:28
Hexe3000 schrieb:

Wenn wir größere Bauvorhaben haben, beauftragen wir ein Ingenieurbüro.
Das hat jetzt aber nichts mit dieser Frage zu tun.
Hexe3000 schrieb:

Normalerweise bin ich eher großzügig und es wäre mir wirklich egal, ob die Fassade und das Dach hält später fertig werden
Das auch nicht.
Hexe3000 schrieb:

SIEHE MEINEN ANDEREN BEITRAG)
Und immer ruhig und sachlich bleiben!!!
Hexe3000 schrieb:

Laut der bauprotokolle war das Gerüst falsch gesetzt und irgendeine Firma hat nicht geliefert.
So etwas kommuniziert man dann, wenn es ist und nicht irgendwann 2 Jahre später, wenn ein anderer Sachverhalt Missstimmungen verbreitet.
Hexe300024.11.19 08:48
Danke für die Ideen und Hinweis.
Wir, die Wohnungseigentümer, haben zeitnah bei unserer Verwaltung /Ingenieur die Verzögerung angesprochen mit der Bitte zu prüfen, ob eine Vertragsstrafe in Betracht kommt (August 2019). Im September waren sie endlich fertig. Wir baten darum, bei der Abnahme dabei zu sein. Der Ingenieur hat mit den Firmen eine Abnahme gemacht und weder unsere Verwaltung oder Vertreter der Eigentümergemeinschaft wussten davon. (Oktober)
Die Eigentümer baten um ein Gespräch, um einiges zu klären. Das fand statt. Lt. Ingenieur kam es hauptsächlich zu der Bauverzögerung, weil das Gerüst noch einmal geändert wurde. Es war nicht mehr genug Platz für die Wärmedämmung.
Langsam wird mir klar, dass u. U. Der von uns beauftragte Ingenieur ein Gerüst hat aufbauen lassen oder bei der Abnahme nicht auf die Abstände geachtet hat. Denn er ist auch vehement dagegen, dass wir von der Firma eine Vertragsstrafe verlangen.

Schlussrechnung liegt vor, vom Ingenieur geprüft, von unserer Verwaltung noch nicht. Zahlungsziel 3.12.
HilfeHilfe24.11.19 09:19
Hexe3000 schrieb:

Danke für die Ideen und Hinweis.
Wir, die Wohnungseigentümer, haben zeitnah bei unserer Verwaltung /Ingenieur die Verzögerung angesprochen mit der Bitte zu prüfen, ob eine Vertragsstrafe in Betracht kommt (August 2019). Im September waren sie endlich fertig. Wir baten darum, bei der Abnahme dabei zu sein. Der Ingenieur hat mit den Firmen eine Abnahme gemacht und weder unsere Verwaltung oder Vertreter der Eigentümergemeinschaft wussten davon. (Oktober)
Die Eigentümer baten um ein Gespräch, um einiges zu klären. Das fand statt. Lt. Ingenieur kam es hauptsächlich zu der Bauverzögerung, weil das Gerüst noch einmal geändert wurde. Es war nicht mehr genug Platz für die Wärmedämmung.
Langsam wird mir klar, dass u. U. Der von uns beauftragte Ingenieur ein Gerüst hat aufbauen lassen oder bei der Abnahme nicht auf die Abstände geachtet hat. Denn er ist auch vehement dagegen, dass wir von der Firma eine Vertragsstrafe verlangen.

Schlussrechnung liegt vor, vom Ingenieur geprüft, von unserer Verwaltung noch nicht. Zahlungsziel 3.12.
Was sagt der Verwalter dazu ? Er hat ja auch Pflichten . Ist euch jemanden ein finanzieller Nachteil entstanden
ingenieurgerüstvertragsstrafeverwaltunganspruch