Übernahme Mietvertrag nach Kauf

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 09.10.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Übernahme Mietvertrag nach Kauf
>> Zum 1. Beitrag <<

N

nordanney

Nein, Dir steht die Miete zu, sobald der wirtschaftliche Übergang vollzogen ist. Diesen definierst Du im Kaufvertrag, normalerweise mit Kaufpreiszahlung. Ab dann bist Du ja auch für die Nebenkosten/öffentlichen Abgaben zuständig.
 
D

Doc.Schnaggls

Richtig, die Miete steht Dir ab dem wirtschaftlichen Übergang zu.

Kündigen darfst Du aber erst, wenn Du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist.
 
S

SirSydom

3, 6 oder 9 Monate, je nach Mietdauer.
§573c Baugesetzbuch

0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
 
Zuletzt aktualisiert 09.10.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3157 Themen mit insgesamt 42848 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Übernahme Mietvertrag nach Kauf
Nr.ErgebnisBeiträge
1Schimmel - Minderwert der Miete? 11
2Groß bauen? Oder weiter zur Miete wohnen? 23
3Oma´s Haus | Wohnrecht | Selbst zur Miete 15
4Rechenspiele zum leidigen Thema Kauf/Bau vs. Miete - Seite 319
5Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens? - Seite 214
6Dem Partner "Miete" zahlen... wie? - Seite 2137
7Miete / Finanzierung Kauf Wohnung oder Haus - Seite 222
8Solaranlage zur Miete - ist das Angebot ok? 10

Oben