Überlassung / Übertragung eines Grundstückes an Geschwister

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B

Birdie84

Guten Morgen @11ant ,

vielen Dank für deine Antwort.

Mir erscheint das Vorgehen hier also in der anderen Reihenfolge sinnvoller, was sagt @Escroda ?
Welches andere Vorgehensweise meintest Du?

Eine Bauvoranfrage haben wir ja bereits eingeholt. Jedoch sollten wir Diese vielleicht noch einmal einreichen und um eine schriftliche Äußerung/Einwilligung bitten, um eventuelle Probleme NACH der Teilung zu verhindern. (Anmerkung von @Escroda
 
E

Escroda

was sagt @Escroda ?
Der sagt, es ist egal, wenn beide Grundstücke dem selben Eigentümer gehören. Er wundert sich aber, dass die Vereinigung durch einen Notar begleitet werden muss. Das wäre in NRW nicht notwendig, es sei denn, es gäbe ungewöhnliche Eintragungen im Grundbuch. Da es aber in Bayern keine ÖbVIs gibt, die beglaubigen könnten, hält sich die Verwunderung in Grenzen.
Ich denke, die bayerische Vermessungsverwaltung hat aus verfahrenstechnischen Gründen die vorgeschlagene Verfahrensweise bevorzugt, da dann keine kurzlebigen "Zwischenflurstücke" gebildet werden müssen.
 
B

Birdie84

Vielen Dank für eure fachlichen Antworten und Tipps, welche ihr mir mit auf dem Weg gebt! *Dankbarkeit*

Interessant, das zwischen den einzelnen Bundesländern anders vorgegangen wird. Eine Eintragung oder Belastung auf einer der Grundstücke liegt nicht vor. Das Notariat veranschlagt für die Verschmelzung wohl 200 Euro. Danach kommen die Kosten für die Neuvermessung und anschließender Grundstück - Überlassung .

Es wird nun Ende Oktober ein Termin beim Notar stattfinden, an welchem meine Eltern ihre beiden Grundstücke zusammen legen lassen (Verschmelzung der Grundstücke).

Liebe Grüße aus der Mietwohnung.

Birdie
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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