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ᐅ Traumgrundstück, aber TAFF-Haus - erster Fehler schon passiert


Erstellt am: 16.05.17 08:52

Hausbau_14xxx21.05.17 19:31
Wie wird das Grundstück eigentlich beworben? Ohne Bauträger oder mit?
Hört sich ja zumindest so an, als ob es eigentlich nur das Grundstück verkauft wird.
Dann würde ich ja mal zum Eigentümer gehen und fragen ob dies in seinem sinne ist. Und dass man kaufen möchte, auch mit Makler (ohne möchte der Eigentümer ja wohl nicht) aber nicht mit den Bedingungen die der Makler gesetzt hat.

Mir wäre auch die höhere Grunderwerbsteuer ein Dorn im Auge.

mfg
BauHorst22.05.17 09:33
Beworben wird es ohne Bauträger. An den Eigentümer haben wir uns nicht gewandt. Wir gehen davon aus, dass er mit dem Makler irgendeinen Knebelvertrag hat, wenn er einen Verkauf außerhalb nicht zustimmt.
BauHorst22.05.17 09:40
kaho674 schrieb:

Hat der Eigentümer des Grundstückes gesagt, wieso er nicht direkt an Euch verkaufen will? Bequemlichkeit? Oder ist es ein zu großes Grundstück, dass es geteilt wird und nicht stückchenweise verkauft werden soll?
Käme denn ein anderer Makler für ihn in Betracht? Dann schickt man vielleicht gleich einen professionellen Vermittler hin o.ä.? Oder den Einkäufer vom Bauträger Eurer Wahl?

Das Grundstück ist relativ gross und soll in zwei Teilen verkauft werden. Ein Teil ist mit viel landwirtschaftlicher Fläche, die mit weg muss.
Beide Grundstück haben eine Baufläche von ca. 700qm + Gartenfläche...
11ant22.05.17 11:33
BauHorst schrieb:
Beworben wird es ohne Bauträger. An den Eigentümer haben wir uns nicht gewandt. Wir gehen davon aus, dass er mit dem Makler irgendeinen Knebelvertrag hat, wenn er einen Verkauf außerhalb nicht zustimmt.

Es ist bei Maklerverträgen üblich, daß man zwar auch neben dem Makler verkaufen könnte, er dann aber mitverdient als ob er diesen Kunden gebracht hätte. Insofern "geknebelt" zu sein, weiß der Verkäufer. Kocht der Makler zusätzlich noch ein eigenes Süppchen auf dem Grundstück, und der Verkäufer hat dem nicht zugestimmt, ist das eine Treuwidrigkeit des Maklers. Also die Frage "wußten Sie schon / was halten Sie davon" würde ich dem Verkäufer schon stellen. Fragen kostet nichts
tempic22.05.17 12:50
hm, die Frage ist ja auch, wie der Grundstückskauf mit TAFF gekoppelt wird.

Wenn im Grundstückskaufvertrag keine Verpflichtung zum Bauen mit TAFF enthalten ist, muss nur noch gewährleistet werden, dass der Bauvertrag nicht vor dem Notartermin unterschrieben wird.

Ich kenne durchaus Fälle, wo durch Ausreden es geschafft wurde, dass man den Makler/das Bauunternehmen überreden konnte, zuerst das Grundstück zu kaufen und anschließend den Bauvertrag unterschreiben zu wollen (was dann natürlich nicht geschah).

Man kann den Grundstückskauf ja erst mal forcieren und zum Schein mit TAFF weiter verhandeln.

Ist das Grundstück denn schon geteilt?
Nordlys22.05.17 13:00
Oder klare Linie. Schriftlich an Makler, dem Eigentümer z.K. in Kopie. Ich, Franz Schmidt, werde Grundstück xy kaufen zum Preis von...Als Notar wähle ich...Ich bitte um kurzfristige Terminabsprache. An dieses Angebot halte ich mich gebunden bis....Karsten
grundstückskaufmaklerbauträgerbauvertrag