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ᐅ Tiefbauer schlägt Abweichungen gegenüber Entwässerungsplan vor


Erstellt am: 03.06.20 07:28

bauenmk202003.06.20 07:28
Hallo,

mein bekannter Tiefbauer wird für uns die Entwässerung (Regenwasser und Schmutzwasser) herstellen.
Wir haben ein Einfamilienhaus mit an allen Hausseiten Regenfallrohren. Die Schmutzwasserleitungen werden an einer Hausseite unter der Bodenplatte herausgeführt (3 Leitungen).
Im Grundstück ist ein Hausanschlusskontrollschacht vorhanden der alle Leitungen aufnimmt (Mischsystem).

Laut Entwässerungsplan sind alle Regenwasserrohre (+Entwässerungsleitung Wärmepumpe) zusammengeführt bzw. gehen an 3 Seiten um das Haus herum und dann mit Sturzgefälle in den Kontrollschacht. Das Schmutzwasser wird über die kurze Hausseite mit einer separaten Leitung auch in diesen Schacht geführt.

Es sind 2xRevisionsschächte für Regenwasser und 1xRevisionsschacht für Schmutzwasser geplant.

Der Tiefbauer will nun die Regenwasserleitung splitten: 3xRegenfallrohr wie laut Plan aber 1xRegenfallrohr an die Schmutzwasserleitung anschließen um Leitungslänge zu sparen.
Auf die Revisionsschächte will er ganz verzichten.

Ich glaube irgendwo sieht er auch einen Stufensprung der Leitung vor (Nennweitenänderung).

Vorab meine Frage: Ist diese Ausführung im großen und ganzen okay?
vanny270503.06.20 07:39
Stell mal den Entwässerungsplan rein, dass wäre sehr hilfreich.
fach1werk03.06.20 09:35
Auf Revisionsschächte oder wenigstens einen würde ich nicht verzichten. Wenn mal was ist kommt einem das doch sehr entgegen.

Viele Grüße
Gabriele
halmi03.06.20 09:53
Das kann so niemand beantworten. Ob man Schmutzwasser und Regenwasser zusammenführen darf, bzw. ob man einen oder mehrere Revisionsschächte benötigt, schreibt einem doch der Bebauungsplan bzw. die Gemeinde vor.
knalltüte03.06.20 18:11
halmi schrieb:

Das kann so niemand beantworten. Ob man Schmutzwasser und Regenwasser zusammenführen darf, bzw. ob man einen oder mehrere Revisionsschächte benötigt, schreibt einem doch der Bebauungsplan bzw. die Gemeinde vor.

Das ist tatsächlich so. Es doch zu tun, zieht finanzielle Folgen nach sich wie z.B. die Nachberechnung der Einleitungsgebühr etc.. Von Rückbaukosten ganz zu schweigen.

Meine Expertise: vor ca. 30 Jahren habe ich mal ca. 1 Jahr in der unteren Wasserbehörde gearbeitet (also nicht zu viel darauf geben )
Zaba1203.06.20 18:36
Die Antwort ist relativ einfach. Das machen was im Bebauungsplan steht. Fehlende Revisionsschächte kannst Du nicht vertuschen. Aber mach was Du willst, die Konsequenzen musst Du ja auch tragen.
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