ᐅ Zuständigkeit Entwässerungsplan
Erstellt am: 22.04.2020 12:10
K1300S 24.04.2020 07:10
Also für mich schließt das Wort "gesamten" vor "Baugesuchsunterlagen" auch die Abhängigkeiten in Form anderer Planungen/Unterlagen ein, solange ansonsten kein vollständiges Baugesuch eingereicht werden kann. Siehe
Darüber hinaus ist es erfahrungsgemäß immer besser und effizienter, wenn die "Experten" sich direkt abstimmen, ansonsten wird das zum Stille-Post-Spiel. Es klingt allerdings so, als ob der GU seinen Arbeitsanteil gern minimieren möchte ...
Darüber hinaus ist es erfahrungsgemäß immer besser und effizienter, wenn die "Experten" sich direkt abstimmen, ansonsten wird das zum Stille-Post-Spiel. Es klingt allerdings so, als ob der GU seinen Arbeitsanteil gern minimieren möchte ...
11ant 24.04.2020 12:26
Berufsständisch und haftungsrechtlich bedingt beschäftigen viele BT-GU selbständige Vertragsarchitekten. Das Risiko (des GU gegenüber der Bauherrschaft), daß die Gemeinde Y mehr Sonderunterlagen braucht als die Gemeinde X, wird dabei vermutlich vergütungsmäßig für die Architektin unbefriedigend geregelt sein.
saralina87 24.04.2020 14:50
K1300S schrieb:
Darüber hinaus ist es erfahrungsgemäß immer besser und effizienter, wenn die "Experten" sich direkt abstimmen, ansonsten wird das zum Stille-Post-Spiel. Es klingt allerdings so, als ob der GU seinen Arbeitsanteil gern minimieren möchte ...Es ist tatsächlich so, dass die Behörde hier etwas fordert, was wohl eher unüblich ist (wenn ich das richtig verstanden habe), nämlich einen Nachweis über die Berechnung der notwendigen Dimensionierung einer Versickerungsanlage.
Die Architektin war nun (zurecht) der Meinung, dass es übertrieben wäre einen Ingenieur da eine Berechnung machen zu lassen (Kostenpunkt wohl etwa 200 Euro) - für ein stinknormales Einfamilienhaus.
Diese Berechnung wäre sinnvollerweise vom jeweiligen Hersteller des Versickerungsschachts gemacht worden, aber:
11ant schrieb:
Berufsständisch und haftungsrechtlich bedingt beschäftigen viele BT-GU selbständige Vertragsarchitekten. Das Risiko (des GU gegenüber der Bauherrschaft), daß die Gemeinde Y mehr Sonderunterlagen braucht als die Gemeinde X, wird dabei vermutlich vergütungsmäßig für die Architektin unbefriedigend geregelt sein.So ist es vermutlich.
Mittlerweile habe ich mich mit der Stadt so verständigt, dass es diese Berechnung nicht braucht, wenn wir ein dementsprechendes Bodengutachten mit Angabe der Sickerfähigkeit vorbringen.
K1300S 24.04.2020 14:59
Na dann ist ja gut. Nur mal als anderes Beispiel: In unserer Gemeinde muss der Revisionsschacht fürs Abwasser (mit innenligendem Absturz) auf Dichtigkeit geprüft werden. Das war dem GU auch nicht bewusst bei Vertragsunterzeichnung, wurde aber letztlich ohne Murren dann auch in Auftrag gegeben und bezahlt.
dab_dab 24.04.2020 16:52
: Die korrekte Dimensionierung der Versickerungsanlage ist bei den meisten Herstellern und Händlern gratis. Diese ist auch sinnvoll, liegen zwischen Karst und Lehm halt Welten/Größenordnungen in der Sickerfähigkeit und damit der Größe der Rigole/deines Schachts.
Dazu brauchts eben das Bodengrundgutachten inkl. Bestimmung des Versickerungsbeiwerts. Mit diesem und der eingeleiteten Fläche und Oberflächenbeschaffenheit kriegste dann gratis deine Dimensionierung.
Dazu brauchts eben das Bodengrundgutachten inkl. Bestimmung des Versickerungsbeiwerts. Mit diesem und der eingeleiteten Fläche und Oberflächenbeschaffenheit kriegste dann gratis deine Dimensionierung.
ypg 24.04.2020 17:28
saralina87 schrieb:
Die Erstellung der gesamten Baugesuchsunterlagen"
Nun schreibt uns heute die Architektin des GU dass wir einen Entwässerungsplan in Auftrag geben müssen, da sie diesen braucht um den Bauantrag fertig zu machen. Wie würdet ihr das sehen, wer ist zuständig und wer muss den Entwässerungsplan bezahlen?Bei uns war der Entwässerungsplan inklusive und wurde auch entsprechend erwähnt. Gemacht hat das der Sanitär auf Antrag des GUs (wenn ich da jetzt nichts durcheinander bringe)
saralina87 schrieb:
Entweder sollen wir einen Planer beauftragen (ich hab nicht die geringste Ahnung wer sowas macht noch was sowas kostet)saralina87 schrieb:
Diese Berechnung wird wohl von diversen Anbietern von Sickerschächten übernommen.
Könnt ihr mir da einen Hersteller empfehlen?Die Versickerung ist oft noch eine extra Geschichte.
Während der Entwässerungsplan aufzeigt, von wo das Grauwasser aus dem Haus geleitet wird und in den Abwasserkanal geführt wird, ist die Versickerung des Regenwassers von den Fallrohren eine andere Sache und definitiv bauseits zu regeln. Da ist der Erdbauer Deines Vertrauens Ansprechpartner.
K1300S schrieb:
Darüber hinaus ist es erfahrungsgemäß immer besser und effizienter, wenn die "Experten" sich direkt abstimmen, ansonsten wird das zum Stille-Post-Spiel. Es klingt allerdings so, als ob der GU seinen Arbeitsanteil gern minimieren möchte ...So denke ich auch. Es wird wohl hier nicht mehr inkl. sein.