Tiefbauer schlägt Abweichungen gegenüber Entwässerungsplan vor

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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bauenmk2020

bauenmk2020

Frage: Welches Gefälle sollten die Leitungen aufweisen?
Ich höre oft, dass die Ausführenden "2% Gefälle" gelernt haben. Jedoch wenn ich mich damit beschäftige, dann sind diese 2% eher eine maximal Grenze. D.h. weniger ist hier oft mehr.
In welcher Tiefe sollten die Rohre verlegt werden? Zwischen Anschlussschacht und ankommenden Rohre wird es ein steiles Sturzgefälle geben. Ich denke mit 0,8m-1m sollte es doch eigentlich passen. Tiefer würde doch keinen Sinn ergeben oder?
 
O

Osnabruecker

Dein Plan sagt 1:100, das heißt 1 %.
Die Rohrtiefe entwickelt sich dann am Gefälle.
Wenn du mit 80 cm anfängst landest du nach 30 m bei 110 cm.

Weiß einer der Experten, warum bei einem Mischsystem die Anschlüsse getrennt laufen sollen? Das sieht m.E. merkwürdig aus...
 
V

vanny2705

Wieso soll an allen 4 Hausecken entwässert werden? Es reicht eine Seite, indem Fall gehe ich davon aus das sich rechts und links die Giebelseiten befinden oder? Dann würde ich Die Linke Seite mit Fallrohren versehen, bitte nicht rechts, da dort vermutlich die Garage hin kommt und man sollte so wenig wie möglich Rohre unterhalb von Gebäuden legen. Ich würde auf die Revisionsschächte verzichten, zumindest im Bereich des Regenwassers, wenn dort wirklich mal was sein sollte, kann man es ausgraben und reparieren bei der geringen Tiefe. Außer sie sind im Bebauungsplan vorgeschrieben.
Tiefe sollte 0,80 m sein (frostfrei).
Ich würde dir noch empfehlen beim Regenwasser DN 125 oder DN150 zu wählen, der Mehrpreis ist gering und bei Starkregenereignissen ist das Rohr ausreichend dimensioniert. Beim Schmutzwasser würde ich auch auf DN 125 im Außenbereich gehen.
 
N

nordanney

Eigene Erfahrung beim letzten Haus vor ca. 5-6 Jahren.
Abnahme der Entwässerungsleitungen insgesamt 3x, bis endlich alles genau so verlegt und verarbeitet war, wie es in der Planung angegeben war. Bedeutete auch, dass alle Gräben über längere Zeit offen waren, da diese erst nach Abnahme zugeschüttet werden durften.
War nicht unser Problem, aber trotzdem lästig. Ich würde also a) so bauen wie bewilligt oder b) die Planung anpassen und neu bewilligen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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