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ᐅ Teuerungszuschlag Küche nach Beauftragung


Erstellt am: 13.10.21 07:47

minimini14.10.21 08:44
exto1791 schrieb:

Ja das sehe ich auch so? Er kann doch die Küche bestellen ohne vorab auszumessen, oder etwa nicht? Es gibt doch Pläne an denen er sich richten kann?

Gemäß seiner Aussage liegt es ja auch wohl daran, dass wenn sie die Küche vorher noch rechtzeitig ausmessen können keine Kosten anfallen?

Aber ihr habt ja wohl auch jetzt schon bestellt und die Teile werden ans Lager genommen?

Genau, es wird gelagert. Allerdings steht unser Haus schon und das Aufmaß seitdem schon gemacht.
Tolentino14.10.21 09:19
chand1986 schrieb:

Ich frage mich die ganze Zeit, was die Alternative gewesen wäre: Bei jeder Nachbesserung samt neuer Angebotsstellung darauf hinweisen, dass es eine Teuerung geben kann, von der man aber noch nicht weiß, wie hoch genau und noch nicht weiß, wann genau?
chand1986 schrieb:

Und das, während sich bei jeder vom Kunden gewünschten(!) Nachbesserung, die Parameter wieder ändern können?
chand1986 schrieb:

Im endgültigen Angebot, dessen Zeitpunkt den Kundenwünschen geschuldet war, findet sich eine prozentuale Klausel mit Stichtag.

Das schöne an prozentualen Zuschlägen ist, dass sie sich an das Volumen anpassen. Genau deshalb könnte dieser TZ in jedem Angebot drunter stehen. "Angebotspreis gültig wenn Aufmaß bis XY, danach +4,5%, juristensprech juristensprech blabla". Kaufmännisch schlau wäre dann noch eine Taktangabe, also pro Quartal, Monat was weiß ich.
Ich verstehe nicht warum das so ein großes Problem sein soll und warum das hier so wenige als die übliche kundenfreundliche Verfahrensweise sehen.
chand198614.10.21 09:58
Tolentino schrieb:

Ich verstehe nicht warum das so ein großes Problem sein soll und warum das hier so wenige als die übliche kundenfreundliche Verfahrensweise sehen.
Das Problem kann daran liegen, dass nicht allzeit bekannt ist, wie viel % man bis wann braucht, damit die Kalkulation nicht zu volatil wird. Der verrückte Markt hat auch die Voraussicht der Glaskugeln rechnender Vertriebler verkürzt. Wenn in dem Umfeld dann noch 7 Nachbesserungen kommen, bis man sich endgültig entscheidet - da kann ich persönlich den Vorgang verstehen und sehe darin keine Kundenunfreundlichkeit.
Möglich ist auch, dass die fixe Prozentzahl und der Stichtag erst nach der letzten Nachbesserung von der Vertriebsleitung festgelegt wurden.

Das man offen seine Irritation als Kunde kundtut und eine Lösung sucht, verstehe ich und unterstütze ich. Dafür gab es her konstruktive Vorschläge. Das aber sofort von einem grundsätzlichen Problem im Kundenumgang ausgegangen wird, weil „das so gefälligst nicht zu sein habe“, finde ich zu kleinlich.
Tolentino14.10.21 10:05
Sorry, aber das wäre einfach schlechtes kaufmännisches arbeiten. Es geht wie gesagt nicht um die Höhe. Da könnten auch 10% oder 0,5% pro Tag stehen.
Es geht darum, dass man damit erst ganz am Ende vorbeikommt.
Die Änderungen und Nachbesserungen haben damit auch gar nichts zu tun, die beeinflussen nämlich den Angebotspreis selbst. Der Teuerungszuschlag soll dann den Zeitraum nach Auftragsvergabe bis Produktion absichern, dass der nicht zu groß wird. Und das ist ja auch völlig legitim! Aber dann kommuniziere ich von Anfang an, wie viel Zeit ich dafür vorsehe (also ohne Teuerung) und wie viel es danach teurer wird. Oder auch nicht, aber zumindest, dass ich mich nur bis XY daran gebunden sehe.
hampshire14.10.21 10:40
exto1791 schrieb:

Ich habe in zick unterschiedlichen Bereichen bereits solch ein Aufwand als Kunde, sowie auch als Lieferant betrieben und würde niemals auf die Idee kommen nach 2-3 Planungen das "Geld einzutreiben". Wow... Das gehört einfach dazu? Das nennt man täglich Brot der Arbeit?
Nein, das ist nicht täglich Brot der Arbeit - schade, wenn Du das aus Deiner eigenen Erfahrung annimmst.
Wenn ich die Ansprüche eines Interessenten nicht erfüllen kann oder will, gebe ich kein Angebot oder ziehe es eben zurück. Wer meine Arbeit schon im Vorfeld nicht wertschätzt, der kann leider nicht mein Kunde werden. Als Unternehmer schütze ich meine Mitarbeiter vor solchen Situationen und gebe ihnen Handlungsfreiheit. Am Ende zahlt man als Dienstleister drauf, nimmt in Kauf, dass die Mitarbeiter leiden und bekommt auch noch Undank selbst bei ordentlicher Leistung.
Täglich Brot der Arbeit ist es in gut geführten Unternehmen auf Augenhöhe zusammen zu arbeiten, Menschen wertzuschätzen und Zukunft zu gestalten.
driver5514.10.21 10:49
Tolentino schrieb:

Sorry, aber das wäre einfach schlechtes kaufmännisches arbeiten. Es geht wie gesagt nicht um die Höhe. Da könnten auch 10% oder 0,5% pro Tag stehen.
Es geht darum, dass man damit erst ganz am Ende vorbeikommt.
Die Änderungen und Nachbesserungen haben damit auch gar nichts zu tun, die beeinflussen nämlich den Angebotspreis selbst. Der Teuerungszuschlag soll dann den Zeitraum nach Auftragsvergabe bis Produktion absichern, dass der nicht zu groß wird. Und das ist ja auch völlig legitim! Aber dann kommuniziere ich von Anfang an, wie viel Zeit ich dafür vorsehe (also ohne Teuerung) und wie viel es danach teurer wird. Oder auch nicht, aber zumindest, dass ich mich nur bis XY daran gebunden sehe.
Einspruch: kommt man schon am Anfang damit um die Ecke, „in x Wochen wird‘s aber teurer, entscheiden Sie sich schnell“, passt es dem Kunden auch nicht und fühlt sich unter Druck gesetzt.

Evtl. will das Küchenstudio diesen Auftrag endlich vom Tisch haben, egal ob jetzt bestellt wird oder nicht. Einfach die Akte schließen. 😉
aufmaßnachbesserungen