ᐅ Terrassenüberdachung Profile falsch
Erstellt am: 15.07.2020 11:27
borderpuschl 15.07.2020 13:19
Verbesserung: VSG ist prinzipiell schon möglich wird dir aber keiner machen. ESG geht durch die thermische Nachbearbeitung auf jeden Fall nicht.
Musketier 15.07.2020 13:27
Sind das Standardmaße bei der Dachfläche?
Ggf. kann der Bausatz-Lieferant dir neue Scheiben im Austausch zu den alten versorgen.
Dann verbaut er die alten ohne Einbußen mit Ausnahme des Transports bei einem der nächsten Projekte.
Ggf. kann der Bausatz-Lieferant dir neue Scheiben im Austausch zu den alten versorgen.
Dann verbaut er die alten ohne Einbußen mit Ausnahme des Transports bei einem der nächsten Projekte.
Steven 15.07.2020 15:24
Musketier schrieb:
Sind das Standardmaße bei der Dachfläche?Hallo Musketierder Bausatz wird individuell für jedes Projekt hergestellt.
Steven
Pinky0301 15.07.2020 15:57
Kann man nach über ein Jahr noch Mängel geltend machen oder gibt es da eine Frist?
Steven 15.07.2020 16:01
Pinky0301 schrieb:
Kann man nach über ein Jahr noch Mängel geltend machen oder gibt es da eine Frist?Hallo Pinky0301das ist die Frage.
Steven
Musketier 15.07.2020 18:10
Ich bin kein Jurist, aber 2 Jahre Gewährleistung hat man ja mindestens, bei Bauwerken sogar 5. Nach einem halben Jahr tritt zwar die Beweislastumkehr ein, aber über die kann sich der Lieferant kaum rausreden. Der Käufer kann vom Unternehmer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mängelfreien Sache fordern. (§439 Baugesetzbuch)
Erst wenn der Unternehmer beides verweigert oder die Nachbesserung 2 mal fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern (§440/§441 Baugesetzbuch).
Generell muß also erstmal eine Frist zu Mängelbeseitigung gesetzt werden.
Ein anderes Recht hat der Käufer erstmal nicht.
PS: Nochmal als Hinweise: Keine Garantie auf Richtigkeit, da alles Laienwissen. Genaueres gibts beim Anwalt.
Erst wenn der Unternehmer beides verweigert oder die Nachbesserung 2 mal fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern (§440/§441 Baugesetzbuch).
Generell muß also erstmal eine Frist zu Mängelbeseitigung gesetzt werden.
Ein anderes Recht hat der Käufer erstmal nicht.
PS: Nochmal als Hinweise: Keine Garantie auf Richtigkeit, da alles Laienwissen. Genaueres gibts beim Anwalt.
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