ᐅ Terrassenüberdachung Profile falsch
Erstellt am: 15.07.20 11:27
Steven31.07.20 08:55
Hallo
ich versuche jetzt seit 2 Wochen, mit dem Lieferanten eine einvernehmliche Lösung zu finden. ER veräppelt mich.
Mein Vorschlag an ihn war, dass ich die Abdeckprofile auf meine Kosten kürzen lasse und die Rechnung des Kürzens der Scheiben (ca 450 Euro incl. MwST) er übernimmt. Er lies sich verleumden, erklärte mir, er hätte gerade keine Zeit, ich soll in 3 Stunden wieder anrufen, ging dann nicht ans Telefon etc usw.
Am 28.07. habe ich ihm eine Mängelrüge per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt. Er nimmt das Einschreiben nicht an. Liegt auf der Post.
Was soll ich tun? Die 14 tägige Frist, die ich ihm gesetzt habe, abwarten und dann auf eigene Faust und auf seine Kosten das Problem lösen?
Ich bin fest entschlossen, mir das Geld, notfalls in zwei Jahren vor Gericht, wieder zu holen.
Wie ist das mit der Zustellung? Er weigert sich, das Einschreiben anzunehmen. zwingen kann ich ihn nicht.
Steven
ich versuche jetzt seit 2 Wochen, mit dem Lieferanten eine einvernehmliche Lösung zu finden. ER veräppelt mich.
Mein Vorschlag an ihn war, dass ich die Abdeckprofile auf meine Kosten kürzen lasse und die Rechnung des Kürzens der Scheiben (ca 450 Euro incl. MwST) er übernimmt. Er lies sich verleumden, erklärte mir, er hätte gerade keine Zeit, ich soll in 3 Stunden wieder anrufen, ging dann nicht ans Telefon etc usw.
Am 28.07. habe ich ihm eine Mängelrüge per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt. Er nimmt das Einschreiben nicht an. Liegt auf der Post.
Was soll ich tun? Die 14 tägige Frist, die ich ihm gesetzt habe, abwarten und dann auf eigene Faust und auf seine Kosten das Problem lösen?
Ich bin fest entschlossen, mir das Geld, notfalls in zwei Jahren vor Gericht, wieder zu holen.
Wie ist das mit der Zustellung? Er weigert sich, das Einschreiben anzunehmen. zwingen kann ich ihn nicht.
Steven
Pinky030131.07.20 09:28
Er muss das Einschreiben nicht annehmen. Entweder wirfst du es selber ein und hast da Zeugen für oder du lässt es durch einen Gerichtsvollzieher zustellen.
Tolentino31.07.20 09:31
Kurier, der um den Inhalt des Schreibens weiß.. Der bescheinigt dir auch, dass die Annahme verweigert wurde.
Wenn die Annahme unberechtigt verweigert wurde, gilt es als fiktive Zustellung.
Unberechtigte Verweigerung wäre, wenn er nichts bezahlen muss und der Absender klar ist.
Gerichtsvollzieher wäre natürlich die allersicherste Nummer
Wenn die Annahme unberechtigt verweigert wurde, gilt es als fiktive Zustellung.
Unberechtigte Verweigerung wäre, wenn er nichts bezahlen muss und der Absender klar ist.
Gerichtsvollzieher wäre natürlich die allersicherste Nummer
Musketier31.07.20 09:41
Entweder per Telefax mit Zustellbenachrichtigung
Alternativ Einwurfeinschreiben (Der Einwurf in den Briefkasten gilt als zugestellt).
Allerdings haben auch schon Gerichte entschieden, dass das Schreiben ja auch in den falschen Schlitz gesteckt sein könnte oder ein leerer Briebumschlag zugestellt worden sein könnte.
Wenn die Firma nicht sehr weit weg ist, dann mit einem brauchbaren Zeugen hinfahren, der sieht, welches Schreiben in den Umschlag gesteckt wird und diesen Umschlag dann in den Briefkasten stecken. Das ganze vielleicht noch bildlich dokumentieren.
Alternativ Einwurfeinschreiben (Der Einwurf in den Briefkasten gilt als zugestellt).
Allerdings haben auch schon Gerichte entschieden, dass das Schreiben ja auch in den falschen Schlitz gesteckt sein könnte oder ein leerer Briebumschlag zugestellt worden sein könnte.
Wenn die Firma nicht sehr weit weg ist, dann mit einem brauchbaren Zeugen hinfahren, der sieht, welches Schreiben in den Umschlag gesteckt wird und diesen Umschlag dann in den Briefkasten stecken. Das ganze vielleicht noch bildlich dokumentieren.
Steven01.08.20 14:10
Hallo
danke für die hinweise.
Ich habe mich in die Materie reingelesen.
Fazit: Bis auf einen Gerichtsvollzieher gibt es keine rechtssichere Art, die Zustellung zu beweisen.
Und Gerichtsvollzieher sind stark ausgelastet. Kann mehrere Wochen dauern, bis er das Schreiben zustellt.
Ich werde am Montag ein Einwurfeinschreiben losschicken, selbst zu der Firma fahren, das Schreiben in den Briefkasten werfen, in das Geschäft gehen und das Schreiben überbringen. Dabei lass ich mein Handy laufen. mal sehen, was passiert. Mehr wie rausschmeißen können die mich nicht. Und das wird nicht so ganz einfach.
Steven
danke für die hinweise.
Ich habe mich in die Materie reingelesen.
Fazit: Bis auf einen Gerichtsvollzieher gibt es keine rechtssichere Art, die Zustellung zu beweisen.
Und Gerichtsvollzieher sind stark ausgelastet. Kann mehrere Wochen dauern, bis er das Schreiben zustellt.
Ich werde am Montag ein Einwurfeinschreiben losschicken, selbst zu der Firma fahren, das Schreiben in den Briefkasten werfen, in das Geschäft gehen und das Schreiben überbringen. Dabei lass ich mein Handy laufen. mal sehen, was passiert. Mehr wie rausschmeißen können die mich nicht. Und das wird nicht so ganz einfach.
Steven
Tolentino01.08.20 15:47
viel erfolg! schade, dass es nötig ist.