Terrassenüberdachung Doppelhaushälfte / Genehmigung

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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E

Escroda

die besseren Antworten als ein Laie gibt
Danke.
Aber so schlecht finde ich die Antworten von @motorradsilke gar nicht. Jedenfalls passen sie gut zu den sehr lückenhaften Angaben der TE. Warum dann nicht mutmaßen, solange nicht klar ist, was genau gebaut werden soll und wie die Bestandssituation aussieht?
Vielleicht reicht das schon?
Ja, vielleicht. Wäre aber eine kleine Terrassenüberdachung, wenn die Doppelhaushälfte 7m breit ist, die Überdachung 2m Abstand zur Grenze haben muss und nur 1,5m vor die Außenwand treten darf. 5m*1,5m=7,5m² sind aber sicher genehmigungsfrei. Andererseits könnte selbst diese Überdachung nicht mehr als untergeordnet gelten, da ihre Breite mehr als 2/3 der Außenwand beträgt. Wobei das ja wiederum ganz egal ist, weil eine Wand (und bei der Terrassenüberdachung geht man von einer fiktiven Wand aus), die nicht länger als 5m ist, sowieso nur eine 2m tiefe Abstandsfläche auslöst (§5, Abs. 7, lezter Satz).

Vielleicht warten wir doch lieber, bis @Sandrasix nähere Angaben macht.
 
S

Sandrasix

Danke.
Aber so schlecht finde ich die Antworten von @motorradsilke gar nicht. Jedenfalls passen sie gut zu den sehr lückenhaften Angaben der TE. Warum dann nicht mutmaßen, solange nicht klar ist, was genau gebaut werden soll und wie die Bestandssituation aussieht?

Ja, vielleicht. Wäre aber eine kleine Terrassenüberdachung, wenn die Doppelhaushälfte 7m breit ist, die Überdachung 2m Abstand zur Grenze haben muss und nur 1,5m vor die Außenwand treten darf. 5m*1,5m=7,5m² sind aber sicher genehmigungsfrei. Andererseits könnte selbst diese Überdachung nicht mehr als untergeordnet gelten, da ihre Breite mehr als 2/3 der Außenwand beträgt. Wobei das ja wiederum ganz egal ist, weil eine Wand (und bei der Terrassenüberdachung geht man von einer fiktiven Wand aus), die nicht länger als 5m ist, sowieso nur eine 2m tiefe Abstandsfläche auslöst (§5, Abs. 7, lezter Satz).

Vielleicht warten wir doch lieber, bis @Sandrasix nähere Angaben macht.
Hallo
Ich muss dir recht geben, das meine Angaben sehr lückenhaft waren.
Ich Versuch es jetzt mal besser zu machen.
Die Doppelhaushälfte vom Nachbarn stand schon. Wir haben angebaut. Unsere Terrassen sind durch einen Gabionenzaun getrennt. Der Zaun zieht sich über die gesamte Grundstücksgrenze. Das erste Stück ist 180cm(ohne den Betonsockel) hoch und 260 cm lang.
Wir hätten gerne eine Überdachung die 6-7 lang wäre und 3.5 Meter in die Tiefe gehen sollte.
Sind noch in der Planungsphase.
Ich versuche mal ein Bild anzuhängen.
Lg
terrassenueberdachung-doppelhaushaelfte-genehmigung-486090-1.jpeg
 
S

Sandrasix

Guck in die Bauordnung deines Bundeslandes. Dort steht ganz genau drin, wofür du eine Genehmigung benötigst, und welche Grenzbebauung möglich ist.
Hi
Habe ich versucht. Das hat mich einwertig verwirrt.
Also ich werde daraus nicht ganz schlau.
Deswegen suche ich hier um Tipps und Erfahrungen.
Vielleicht kennt sich ja jemand im Forum damit besser aus als ich.
Ich konnte auch nicht beim Bauamt anrufen, wegen den Feiertagen.
Mein Mann ist da entspannter. Der trinkt erstmal ein Bier☺Mit bereitet sowas immer Kopfschmerzen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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