ᐅ Stromkabel unter Dusche zugelassen ?
Erstellt am: 03.01.2019 23:14
blaupuma 04.01.2019 20:45
Tom1607 schrieb:
.Warum Kommentar rausgenommen ?
Knöpfchen 04.01.2019 20:51
Unklar ist aber immer noch ob das Kabel überhaupt in der INSTALLATIONSZONE verlegt wurde.
Oder?
Oder?
Tom1607 04.01.2019 21:04
Ich wollte das ändern und dann war nur noch ein Punkt ....
Hier noch mal was ich reinpacken wollte ein Zitat aus ElektroPraktiker zu VDE 0100-701 Leitungen in Feuchträumen
Vorzugsweise sollte im Bereich 1 die Verlegung von der Rückseite angewendet werden. Kabel und Leitungen zur Versorgung anderer RäumeKabel und Leitungen, die für die Versorgung von Betriebs- und Verbrauchsmitteln in anderen Räumen vorgesehen sind, müssen mindestens in einer Tiefe von 6 cm (Restwanddicke), gemessen von der Wandoberfläche des Bades, eingebettet sein (Bild ➓). Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, dürfen solche Kabel- und Leitungsanlagen innerhalb von Räumen mit Badewanne oder Dusche dennoch errichtet werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist die Stromkreise sind mit einem Zusatzschutz mittels Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Differenzstrom I ΔN ≤ 30 mA geschützt und mit einem durchgängig verbundenen Schutzleiter versehen. • Die Stromkreise sind durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV oder durch Schutztrennung geschützt
Hier noch mal was ich reinpacken wollte ein Zitat aus ElektroPraktiker zu VDE 0100-701 Leitungen in Feuchträumen
Vorzugsweise sollte im Bereich 1 die Verlegung von der Rückseite angewendet werden. Kabel und Leitungen zur Versorgung anderer RäumeKabel und Leitungen, die für die Versorgung von Betriebs- und Verbrauchsmitteln in anderen Räumen vorgesehen sind, müssen mindestens in einer Tiefe von 6 cm (Restwanddicke), gemessen von der Wandoberfläche des Bades, eingebettet sein (Bild ➓). Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, dürfen solche Kabel- und Leitungsanlagen innerhalb von Räumen mit Badewanne oder Dusche dennoch errichtet werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist die Stromkreise sind mit einem Zusatzschutz mittels Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Differenzstrom I ΔN ≤ 30 mA geschützt und mit einem durchgängig verbundenen Schutzleiter versehen. • Die Stromkreise sind durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV oder durch Schutztrennung geschützt
blaupuma 04.01.2019 21:07
Hab ich ja keine Ahnung ob die geschützt sind oder nicht.
Ist halt stand der Technik, und du sagtest ja dies wäre sowieso Pflicht.
Ist halt stand der Technik, und du sagtest ja dies wäre sowieso Pflicht.
Tom1607 04.01.2019 21:08
anders sieht es bei stegleitungen aus :
Verwenden von Stegleitungen. Stegleitungen dürfen innerhalb von Räumen mit Badewanne oder Dusche bis zu einer Tiefe von 6 cm, gemessen von der Wandoberfläche des Bades, nicht verlegt werden.
vielleicht meint der Kollege das.
Verwenden von Stegleitungen. Stegleitungen dürfen innerhalb von Räumen mit Badewanne oder Dusche bis zu einer Tiefe von 6 cm, gemessen von der Wandoberfläche des Bades, nicht verlegt werden.
vielleicht meint der Kollege das.
Tom1607 04.01.2019 21:11
Wenn der Verteiler nach aktueller Norm gebaut ist (und davon gehe ich beim Neubau aus) Dann sind alle Stromkreise über RCD (FI) abgesichert.
Mit der aktuellen Norm sind da auch Lichtstromkreise beinhaltet wobei ich keinen Kollegen kenne der die nicht eh schon über RCD (FI) abgesichert hat.
Also ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen.
Mit der aktuellen Norm sind da auch Lichtstromkreise beinhaltet wobei ich keinen Kollegen kenne der die nicht eh schon über RCD (FI) abgesichert hat.
Also ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen.
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