ᐅ Steuerklasse / Veranlagungsart / Auswirkungen / Haushaltseinkommen
Erstellt am: 25.01.17 13:18
C
Caspar2020Peanuts74 schrieb:
Wenn ich nicht ganz falsch liege, könnte der andere dann die Steuererklärungsklasse wechseln und würde so auch nochmal ca. 200 - 300 € mehr bekommen.
Oliver1989 schrieb:
ch bin 27 und meine Lebensgefährtin ist 25 Jahre
Dafür müssten sie erstmal heiraten... Das könnte was helfen aufgrund des ehegattensplittings wegen, aber auch nicht mehr als ein paar 100€ pro Jahr,
Wären die beiden schon verheiratet haben deshalb eh schon zusammenveranlagung würde ein Wechsel zu 3/5 Steuererklärungsklassen ja nur den Zeitpunkt (entweder unterjährig mehr Geld, oder mit der Steuererklärung nen deutlichen Batzen) des Steuerabzugs verschieben
Elterngeldbezug hätte aber in der Steuererklärung in so einem Fall aber auch nen negativen Einfluss. Da muss man dann auch meistens Geld ans Finanzamt überweisen.
Es gibt aber tatsächlich Fälle wo man den Elterngeldbezug optimieren kann (da ja 65% vom kalkulierten Netto durchschnitt der letzten 12 Monate)), bei geschickter Wahl und mehreren Wechseln der Steuererklärungsklasse. Das muss man aber auch quasi schon ein paar Monate vor dem Kinderwunsch planen und angehen.
Aber all das würde ja die Kosten ein Kindes nicht wegrechnen, und das kostet am Anfang auch schon deutlich mehr als nur das Kindergeld.
B
Bieber081525.01.17 14:04Peanuts74 schrieb:
Auch hier die Nachfrage, weshalb ist der Betrag dann unterschiedlich, wenn man den Jahresverdienst angibt?Dann verlinke doch mal zu dem betreffenden Rechner ;-) oder stelle hier einen konkreten Fall ein.Es bleibt dabei, dass die Steuererklärungsklasse keinen Einfluss auf die tatsächlich zu zahlende Steuer hat. Und dieser Betrag wird auf dem Wege der Steuererklärung ermittelt.
Peanuts74 schrieb:
Ansonsten wird das ja sonst auch davon abhängen, wer von beiden was absetzen kann... Bei gemeinsamer Veranlagung, ist es egal, wer was absetzt. Sie werden ja gemeinsam veranlagt.K
Knallkörper25.01.17 14:04Die Rechner berücksichtigen doch nicht das Ergebnis deiner Steuererklärung. Die rechnen nur dein netto aus. Bei Zusammenveranlagung zahlt ihr am Ende einer Steuersatz von x%, und das x ist u.a. vom gemeinsamen Bruttogehalt abhängig. Die Rechner zeigen dir nur die "monatliche Abschlagszahlung" ans Finanzamt.
Caspar2020 schrieb:
Wie gesagt; man kann durchaus das Elterngeld selber mit Steuererklärungassenwechseln optimieren (da es vom "netto" abgeleitet wird).
Ausserhalb dieses Sonderfalls kann ich nur meinen Vorrednern anschließen.Das ist kaum noch möglich, zur Berechnung des Elterngeldes wird die Steuererklärungsklasse der letzten 6 Monate herangezogen, d.h. wenn du das Elterngeld optimieren willst musst du 7 Monate in Steuererklärungsklasse 3 sein, was wiederum heißt dass du spätestens in Woche 8 der Schwangerschaft gewechselt haben musst.
Nagelt mich bitte nicht auf 1 Woche fest 🙂 <-- kein Biologieass
P
Peanuts7425.01.17 14:08Wie gesagt, dachte ich auch, bis mein Steuerberater, was auch immer, gerechnet hat...
Die Rechner gehen wohl davon aus, dass nichts abgesetzt wird?
Welchen ich bemüht hatte, hatte ich ja beschrieben, mit den links ist es ja sonst oft so eine Sache hier...
Die Rechner gehen wohl davon aus, dass nichts abgesetzt wird?
Welchen ich bemüht hatte, hatte ich ja beschrieben, mit den links ist es ja sonst oft so eine Sache hier...
Peanuts74 schrieb:
Die Rechner gehen wohl davon aus, dass nichts abgesetzt wird?Die Rechner haben nix mit deiner Steuererklärung zu tun, sondern verraten die was du am Ende des Monats aufs Konto bekommst. 2 verschiedene Paar Schuhe
P
Peanuts7425.01.17 14:13Ist 3/5 eigentlich nur bei Zusammenveranlagung möglich oder auch getrennt? Welche Vorteile hätte denn eigentlich eine getrennte Veranlagung, gerade bei größeren Gehaltsunterschieden sollte doch zusammen immer besser sein (egal welche Steuererklärungsklassen), oder irre ich?