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ᐅ Steuerklasse / Veranlagungsart / Auswirkungen / Haushaltseinkommen

Erstellt am: 25.01.17 13:18
C
Caspar2020
Peanuts74 schrieb:
Wenn ich nicht ganz falsch liege, könnte der andere dann die Steuererklärungsklasse wechseln und würde so auch nochmal ca. 200 - 300 € mehr bekommen.
Oliver1989 schrieb:
ch bin 27 und meine Lebensgefährtin ist 25 Jahre

Dafür müssten sie erstmal heiraten... Das könnte was helfen aufgrund des ehegattensplittings wegen, aber auch nicht mehr als ein paar 100€ pro Jahr,

Wären die beiden schon verheiratet haben deshalb eh schon zusammenveranlagung würde ein Wechsel zu 3/5 Steuererklärungsklassen ja nur den Zeitpunkt (entweder unterjährig mehr Geld, oder mit der Steuererklärung nen deutlichen Batzen) des Steuerabzugs verschieben

Elterngeldbezug hätte aber in der Steuererklärung in so einem Fall aber auch nen negativen Einfluss. Da muss man dann auch meistens Geld ans Finanzamt überweisen.

Es gibt aber tatsächlich Fälle wo man den Elterngeldbezug optimieren kann (da ja 65% vom kalkulierten Netto durchschnitt der letzten 12 Monate)), bei geschickter Wahl und mehreren Wechseln der Steuererklärungsklasse. Das muss man aber auch quasi schon ein paar Monate vor dem Kinderwunsch planen und angehen.

Aber all das würde ja die Kosten ein Kindes nicht wegrechnen, und das kostet am Anfang auch schon deutlich mehr als nur das Kindergeld.
A
aero2016
28.01.17 20:39
Knallkörper schrieb:
Es bringt nichts,das Splitting mit den Steuererklärungsklassen erklären zu wollen.

Bei einigen Leuten ganz offensichtlich nicht... Last try:
1/1 und 4/4 haben unterjährig die selbe Belastung, bekommen also das gleiche netto. Am Ende des Jahres (bzw. nach der Steuererklärung), kann aber das Paar mit 4/4 durchaus sehr viel weniger Steuern bezahlt haben, da sie den Splittingvorteil haben. Das Paar mit 1/1 nicht. Für das verheiratete Paar bleibt es aber am Ende egal, ob die 4/4 oder 3/5 gewählt haben.
K
Knallkörper
28.01.17 20:42
Dann nenn' die Sache halt beim Namen und fange nicht immer wieder mit den Steuererklärungsklassen an. Verheiratete können auch Steuererklärungsklasse 1 haben.
K
Knallkörper
28.01.17 20:44
Oh je... Dein letzter Post. Sorry, ich verweigere jeden weiteren Kommentar, da du offenbar gar nicht verstehen willst.
RobsonMKK28.01.17 20:45
Ach ja? Wie soll das denn gehen?
77.willo28.01.17 20:47
Dauerhaft nicht am selben Wohnsitz leben.
Y
ypg
28.01.17 21:21
@Musketier
Kannst Du bitte das Lohnsteuerthema verschieben? Von unterwegs mit Tapatalk geht das nicht 🙁


Grüsse