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hausbauer 28
Hallo Zusammen,
wir haben ein Grundstück erworben, auf dem entweder eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus mit drei Einheiten entstehen soll. Inzwischen haben wir die Bauantragszeichnungen erhalten. Dabei sind die Stellplätze allerdings außerhalb des Baufensters eingezeichnet.
Laut Bebauungsplan müssten die Stellplätze jedoch innerhalb des Baufensters liegen. Wir planen weder Garage noch Carport, sondern ausschließlich offene Stellplätze.
Unser Architekt sieht das entspannt: Er meint, beim Bauantrag könne ein Befreiungsantrag gestellt werden, sodass die Stellplätze auch außerhalb des Baufensters genehmigt werden könnten. Das Grundstück liegt in Schleswig-Holstein, wo pro Wohneinheit zwei Stellplätze vorgeschrieben sind. Innerhalb des Baufensters lässt sich diese Vorgabe unmöglich für uns umsetzen.
Ich habe euch einmal den B-Plan angehängt und einen Textabschnitt des B-Plans
Wie seht ihr die Situation? Sind unsere Sorgen berechtigt oder können wir das Ganze gelassen sehen?
wir haben ein Grundstück erworben, auf dem entweder eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus mit drei Einheiten entstehen soll. Inzwischen haben wir die Bauantragszeichnungen erhalten. Dabei sind die Stellplätze allerdings außerhalb des Baufensters eingezeichnet.
Laut Bebauungsplan müssten die Stellplätze jedoch innerhalb des Baufensters liegen. Wir planen weder Garage noch Carport, sondern ausschließlich offene Stellplätze.
Unser Architekt sieht das entspannt: Er meint, beim Bauantrag könne ein Befreiungsantrag gestellt werden, sodass die Stellplätze auch außerhalb des Baufensters genehmigt werden könnten. Das Grundstück liegt in Schleswig-Holstein, wo pro Wohneinheit zwei Stellplätze vorgeschrieben sind. Innerhalb des Baufensters lässt sich diese Vorgabe unmöglich für uns umsetzen.
Ich habe euch einmal den B-Plan angehängt und einen Textabschnitt des B-Plans
Wie seht ihr die Situation? Sind unsere Sorgen berechtigt oder können wir das Ganze gelassen sehen?