Verstehe ich es richtig, dass das Bauamt eigentlich keinen Anlass hat diese Forderung zu stellen?
In der Bauordnung NRW sehe ich dazu auch nichts direkt, dachte aber, dass die Gemeinden darüber hinaus eigene Forderungen und/oder Einschränkungen aufstellen können?
§68 der Landesbauordnung
(2) Die bautechnischen Nachweise müssen für
3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²
nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 aufgestellt oder geprüft werden. In diesem Fall bescheinigt die qualifizierte Tragwerksplanerin oder der qualifizierte Tragwerksplaner nach § 54 Absatz 4 die Übereinstimmung des Standsicherheitsnachweises mit der Bauausführung anhand von persönlichen stichprobenhaften Kontrollen der Baustelle.
Wer glaubt das ein Bauleiter den Bau leitet, der glaubt wohl auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Wofür ist ein Bauleiter wohl da. Zur Not hätte er vor der Betonage eine Eigenabnahme durchführen müssen, um festzustellen
ob die Bewehrung ordnungsgemäß eingebaut wurde.