ᐅ Statik bei Einfamilienhaus erforderlich
Erstellt am: 30.08.16 21:22
Bayer3230.08.16 21:22
Hallo!
Braucht man bei einem Einfamilienhaus eine statische Berechnung von einem Statiker oder reicht hier auch eine Werkplanung mit entsprechenden Berechnungen? Die einen sagen man braucht unbedingt eine Statik, die anderen sagen braucht man nicht bei einem Einfamilienhaus.
Könnt ihr Licht ins Dunkel bringen? Danke!
Braucht man bei einem Einfamilienhaus eine statische Berechnung von einem Statiker oder reicht hier auch eine Werkplanung mit entsprechenden Berechnungen? Die einen sagen man braucht unbedingt eine Statik, die anderen sagen braucht man nicht bei einem Einfamilienhaus.
Könnt ihr Licht ins Dunkel bringen? Danke!
ypg30.08.16 23:21
Natürlich braucht man eine Statik!
Legurit31.08.16 07:28
In einigen Bundesländern sogar noch einen Prüfstatiker.. oder wollten sie das für EFHs abschaffen?
AOLNCM31.08.16 09:55
BeHaElJa schrieb:
In einigen Bundesländern sogar noch einen Prüfstatiker.. oder wollten sie das für EFHs abschaffen?So ist es, in Hessen fordert das Bauamt eine Bestätigung der nachweisberechtigten Person für Standsicherheit nach NBVO an.Bauexperte31.08.16 10:36
Bayer32 schrieb:
Könnt ihr Licht ins Dunkel bringen? Danke!Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass sich da in Bayern - analog Hessen - 'was geändert hat. Sicher bin ich mir, dass es keine verpflichtende Geschosshöhe mehr gibt, aber ich meine, auch bei der Statik hat sich 'was getan.Ruf beim zuständigen Bauamt an; dort können sie Dir verbindliche Auskunft erteilen. Freundlich wäre es, wenn Du im Anschluss hier informierst
Bauexperte
ebay_junky01.09.16 12:52
In Brandenburg wurde dieses Jahr die Prüfstatiker-Pflicht abgeschafft.
Grundsätzlich also erst mal die _aktuelle_ Bauordnung des betreffendes Bundeslandes studieren - bei konkreten Fragen das Bauamt.
Verbindlich und telefonisch halte ich für einen kleinen Widerspruch - im Zweifelsfall immer schriftlich...
Grundsätzlich also erst mal die _aktuelle_ Bauordnung des betreffendes Bundeslandes studieren - bei konkreten Fragen das Bauamt.
Verbindlich und telefonisch halte ich für einen kleinen Widerspruch - im Zweifelsfall immer schriftlich...
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