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ᐅ Stadt beanstandet Dachpfannen nach Bau


Erstellt am: 15.11.2019 11:06

Escroda 15.11.2019 17:02
andimann schrieb:

Abgesehen davon: "Was steht - steht" bzw, in eurem Fall "Was liegt - liegt"

Solange man niemanden mit seinen Abweichungen vom Bebauungsplan gefährdet ist es für ein Bauamt kaum möglich, eine nachträgliche Änderung durchzusetzen.
Nein. Viel Glück Augsburg, Urteil v. 15.11.2017 – Au 4 K 17.708. Hier musste umgedeckt werden. Ebenso hier:
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 2386/98
Allerdings ging es hier um krasse Farbunterschiede. Im zweiten Urteil wird ausgiebig auf die Farbpalette eingegangen, so dass ich im Fall der TE keine Gefahr für behördliche Anordnungen sehe.
Zaba12 schrieb:

Ob es rot oder braun ist wird das Bauamt im Zweifel entscheiden, nicht die Herstellerbezeichnung und nicht deine Definition.
Ja, vielleicht.
Zaba12 schrieb:

aber leider nicht zu ändern.
Doch, durch Klage.
Zaba12 schrieb:

Dort steht hellgrau und rot. Rot geht von hellrot bis braun. Hellgrau nur das Steingrau.
Die Frage war, was genau im Bebauungsplan steht und das steht sicher nicht so im Bebauungsplan.
Gut, Klagerisiko muss man abwägen. Vielleicht hat ihm die Farbe selbst nicht so gut gefallen, dass er sich widerstandslos gebeugt hat.

AnSe2019 16.11.2019 17:55
Also wir haben jetzt mit einem Nachbar gesprochen, dessen Pfannen auch zwar rot, aber so wie unsere eher dunkelrot, sogar bräunlich sind. Er hatte wohl damals auch exakt dieses Schreiben bekommen und nach Nenneung der Herstellerangabe waren die zufrieden. Abdecken und mal eben neu kaufen wäre eh keine Option. Im Bebauungsplan ist nur eine Farbgruppe vorgegeben, es steht sogar wörtlich "in Rottönen". Da würde ich es bei unserem WeinROT sogar auf eine Klage ankommen lassen

guckuck2 16.11.2019 18:17
Was schreibt das Amt denn genau? Wirst du zu irgendwas aufgefordert?

Zaba12 16.11.2019 18:52
Escroda schrieb:

Nein. Viel Glück Augsburg, Urteil v. 15.11.2017 – Au 4 K 17.708. Hier musste umgedeckt werden. Ebenso hier:
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 2386/98
Allerdings ging es hier um krasse Farbunterschiede. Im zweiten Urteil wird ausgiebig auf die Farbpalette eingegangen, so dass ich im Fall der TE keine Gefahr für behördliche Anordnungen sehe.

Ja, vielleicht.

Doch, durch Klage.

Die Frage war, was genau im Bebauungsplan steht und das steht sicher nicht so im Bebauungsplan.
Gut, Klagerisiko muss man abwägen. Vielleicht hat ihm die Farbe selbst nicht so gut gefallen, dass er sich widerstandslos gebeugt hat.
bla bla bla.
Dachvorschriften: Satteldächer Ziegel rot/hellgrau; Flachdachbegrünung; Blech ausgeschlossen

Escroda 16.11.2019 19:20
Zaba12 schrieb:

bla bla bla.
Wenn Du nichts zu sagen hast, darf ich mal Dieter Nuhr zitieren:
"Einfach mal die Fresse halten."

Zaba12 16.11.2019 19:32
Escroda schrieb:

Wenn Du nichts zu sagen hast, darf ich mal Dieter Nuhr zitieren:
"Einfach mal die Fresse halten."
Ich wollte Dir nur dein kleines Mindset aufzeigen mein Lieber. Was so oder so ähnlich in einem Bebauungsplan nie und nimmer stehen kann.
urteilklagebebauungsplan