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ᐅ Stadt beanstandet Dachpfannen nach Bau


Erstellt am: 15.11.2019 11:06

Curly 16.11.2019 21:22
bei uns sind auch nur rote Dächer erlaubt und jeder hat einen anderen Rotton auf seinem Dach, von orange über leuchtend rot bis zu lila und braunrot. Wir haben ein sehr dunkles burgunderrot, sieht je nach Licht manchmal etwas lila, manchmal weinrot oder bräunlich aus. Rot ist ja auch ein weiter Begriff, das sind doch alle Töne, die irgendwie ein bisschen rötlich sind, ein Dachziegel der als weinrot beschrieben wird, ist sicher als rot anzusehen.

LG
Sabine

Escroda 16.11.2019 21:26
Zaba12 schrieb:

Ich wollte
Und da fällt Dir nicht mehr ein als full Quote und Comic-Sprache?
Zaba12 schrieb:

sodass wir uns nicht getraut haben
Mit dieser Haltung und beschränkten Denkweise war auch nichts anderes zu erwarten. So kann der aufmerksame Leser wenigstens den Wert deiner Beiträge richtig einordnen.

Mottenhausen 17.11.2019 00:20
Die Herstellerbezeichnung ist irrelevant, da der Hersteller es nennen könnte wie er will. Nur weil (übertriebener Weise) ein grüner Ziegel "rot" im Namen trägt, wäre er in einem Baugebiet mit Auflage "nur rote Dächer" nicht legal.

Im Zweifel wird ein Gutachter vor Ort einen genormten Farbton zuordnen müssen und dieser muss dann mit der Vorgabe im Bebauungsplan abgeglichen werden.

Chiloe 17.11.2019 11:03
Escroda, Du solltest vlt. auch mal einen Gang runterschalten. Sicherlich hat sich Zaba in dem einen Beitrag mit dem "bla bla bla" etwas patzig Dir gegenüber ausgedrückt aber im Endeffekt hat er durch das Einfügen des fraglichen Abschnitts des Bebauungsplanes gezeigt, dass seine von Dir angezweifelte Behauptung bzgl. der zulässigen Dachfarben dort tatsächlich so drinsteht. Darauf zu antworten, dass er "die Fresse halten soll" finde ich daher ziemlich respektlos!

opalau 17.11.2019 11:08
Chiloe schrieb:

Escroda, Du solltest vlt. auch mal einen Gang runterschalten. Sicherlich hat sich Zaba in dem einen Beitrag mit dem "bla bla bla" etwas patzig Dir gegenüber ausgedrückt aber im Endeffekt hat er durch das Einfügen des fraglichen Abschnitts des Bebauungsplanes gezeigt, dass seine von Dir angezweifelte Behauptung bzgl. der zulässigen Dachfarben dort tatsächlich so drinsteht. Darauf zu antworten, dass er "die Fresse halten soll" finde ich daher ziemlich respektlos!

Ich hatte so verstanden, dass nirgendwo im Bebauungsplan "Rot geht von hellrot bis braun. Hellgrau nur das Steingrau." steht. Und das hat dann mit seinem Screenshot bestätigt.
dächer