ᐅ Sperrkonto einrichten - bei welcher Bank?
Erstellt am: 27.08.2014 08:28
Bauabenteurer 27.08.2014 08:28
Ihr Lieben,
ein Handwerker besteht auf Auszahlung der Sicherheitssumme (Sicherheitseinbehalt), ich möchte diese jedoch auf ein Sperrkonto einzahlen und erst nach 5 Jahren auszahlen. Das Problem ist, ich finde keine Bank, die das noch anbietet. Es gibt noch Mietkautionsangebote, aber sonst finde ich nichts dazu. Eine Bankbürgschaft ist dem Handwerker "zu teuer". Ich habe bereits überlegt, einfach ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Das ist dem Handwerker aber "zu unsicher".
Kann vielleicht jemand weiter helfen oder einen Tipp geben?
Vielen Dank!
ein Handwerker besteht auf Auszahlung der Sicherheitssumme (Sicherheitseinbehalt), ich möchte diese jedoch auf ein Sperrkonto einzahlen und erst nach 5 Jahren auszahlen. Das Problem ist, ich finde keine Bank, die das noch anbietet. Es gibt noch Mietkautionsangebote, aber sonst finde ich nichts dazu. Eine Bankbürgschaft ist dem Handwerker "zu teuer". Ich habe bereits überlegt, einfach ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Das ist dem Handwerker aber "zu unsicher".
Kann vielleicht jemand weiter helfen oder einen Tipp geben?
Vielen Dank!
Doc.Schnaggls 27.08.2014 09:11
Hallo,
die sauberste und für beide Seiten sicherste Möglichkeit wäre in diesem Fall ein sogenanntes "Anderkonto".
Ein Anderkonto ist ein Konto, welches für eine vorübergehende, treuhänderische, "Lagerung" von Fremdgeldern dient.
Der Inhaber eröffnet es:
- im eigenen Namen
- mit eigener Verfügungsbefugnis
- für einen anderen
- treuhänderisch
Allerdings können nur Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und manche Wirtschaftsprüfer ein solches Konto eröffnen.
Eine andere, und wesentlich unkompliziertere Möglichkeit wäre es, wenn Du und der Handwerker ein Konto auf Euch beide eröffnet und ausschließlich eine gemeinsame Verfügungsmöglichkeit hinterlegt.
Probleme hierbei:
- Kein Freistellungsauftrag möglich
- Verfügungen nur gemeinsam möglich
Persönlich würde ich Euch zu einem Anderkonto raten.
Grüße,
Dirk
die sauberste und für beide Seiten sicherste Möglichkeit wäre in diesem Fall ein sogenanntes "Anderkonto".
Ein Anderkonto ist ein Konto, welches für eine vorübergehende, treuhänderische, "Lagerung" von Fremdgeldern dient.
Der Inhaber eröffnet es:
- im eigenen Namen
- mit eigener Verfügungsbefugnis
- für einen anderen
- treuhänderisch
Allerdings können nur Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und manche Wirtschaftsprüfer ein solches Konto eröffnen.
Eine andere, und wesentlich unkompliziertere Möglichkeit wäre es, wenn Du und der Handwerker ein Konto auf Euch beide eröffnet und ausschließlich eine gemeinsame Verfügungsmöglichkeit hinterlegt.
Probleme hierbei:
- Kein Freistellungsauftrag möglich
- Verfügungen nur gemeinsam möglich
Persönlich würde ich Euch zu einem Anderkonto raten.
Grüße,
Dirk
Bauabenteurer 27.08.2014 10:21
Vereinbart wurde lediglich der Abzug von 5% vom Brutto-Betrag als Sicherheitsleistung mit einer Option der Ablöse durch eine Bürgschaft (die er halt aus Kostengründen ablehnt). Es galten die Bedingungen nach VOB Teil B und C.
Bisher hat der Handwerker noch keine Fristen gesetzt. Ich frage mich allerdings, inwieweit diese Regelung nach VOB hinsichtlich des "Sperrkontos" eine Verbindlichkeit aufweist, wenn diese Kontenart von den Kreditinstituten nicht mehr angeboten wird!?! Ich kann die mir ja schlecht herzaubern
Bin jetzt echt ratlos. Der Handwerker ist nicht aus dem Ort. Ist das jetzt die letzte Option - eine gemeinsame Konteneröffnung an seinem oder meinem Wohnort?
Bisher hat der Handwerker noch keine Fristen gesetzt. Ich frage mich allerdings, inwieweit diese Regelung nach VOB hinsichtlich des "Sperrkontos" eine Verbindlichkeit aufweist, wenn diese Kontenart von den Kreditinstituten nicht mehr angeboten wird!?! Ich kann die mir ja schlecht herzaubern
Bin jetzt echt ratlos. Der Handwerker ist nicht aus dem Ort. Ist das jetzt die letzte Option - eine gemeinsame Konteneröffnung an seinem oder meinem Wohnort?
Bauexperte 27.08.2014 10:40
Hallo,
Grüße, Bauexperte
Bauabenteurer schrieb:Wenn ich jetzt nicht ganz auf einem falschen Dampfer unterwegs bin, macht das imho die Ing-Diba. Ansonsten frage doch mal Deinen Finanzierer; er wird es ganz sicher wissen, wie und bei welchem Institut die Einrichtung eines Sperrkontos möglich ist. Kann ja auch nicht so viel mehr Aufwand für das betreffende Institut sein, als ein Sperrkonto für einen ausländischen Studenten einzurichten
Ich frage mich allerdings, inwieweit diese Regelung nach VOB hinsichtlich des "Sperrkontos" eine Verbindlichkeit aufweist, wenn diese Kontenart von den Kreditinstituten nicht mehr angeboten wird!?! Ich kann die mir ja schlecht herzaubern
Grüße, Bauexperte
toxicmolotof 27.08.2014 14:22
so etwas macht keine Bank (mehr), allein schon aus Gründen des Aufwandes, der aktuellen Gesetze wie Abgabenordnung, GwG u.ä.. Und die Ing-Diba schon gar nicht. Bei denen kann man nicht einmal Guthaben verpfänden bzw. abtreten lassen. Eine solche Vereinbarung weisen die ab.
Wenn der Vertrag 5% Einbehalt oder Bürgschaft vorsieht, dann ist das so.
Wenn der Vertrag 5% Einbehalt oder Bürgschaft vorsieht, dann ist das so.
Bauexperte 28.08.2014 12:07
Hallo Tox,
Die Ing-Diba richtet ein (sichtbares) Unterkonto ein, gibt die Bürgschaft damit ab und "sammelt" die 5%-Summen auf diesem Sperrkonto. Andere Institute habe ich nicht hinterfragt; mein Finanzierer meinte, es würde unterschiedlich gehandhabt. Will heißen, auch andere Institute bieten diese Dienstleistung - gegen Gebühr selbstredend - an.
Grüße, Bauexperte
toxicmolotow schrieb:Ich habe aktuell mit unserem Finanzierer telefoniert und in diesem Telefonat die Frage "Sperrkonto ja/nein" angesprochen; ich war nicht auf dem vermeintlich "falschen Dampfer" unterwegs
so etwas macht keine Bank (mehr), allein schon aus Gründen des Aufwandes, der aktuellen Gesetze wie Abgabenordnung, GwG u.ä.. Und die Ing-Diba schon gar nicht. Bei denen kann man nicht einmal Guthaben verpfänden bzw. abtreten lassen. Eine solche Vereinbarung weisen die ab.
Die Ing-Diba richtet ein (sichtbares) Unterkonto ein, gibt die Bürgschaft damit ab und "sammelt" die 5%-Summen auf diesem Sperrkonto. Andere Institute habe ich nicht hinterfragt; mein Finanzierer meinte, es würde unterschiedlich gehandhabt. Will heißen, auch andere Institute bieten diese Dienstleistung - gegen Gebühr selbstredend - an.
Grüße, Bauexperte
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