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ᐅ Sperrkonto einrichten - bei welcher Bank?


Erstellt am: 27.08.2014 08:28

Bauexperte 28.08.2014 23:55
Guten Abend Tox,
toxicmolotow schrieb:

Seit knapp 10 Jahren ist das Thema nicht mehr Ausbildungsinhalt zum Bankkaufmann oder weitergehender Qualifizierungen. Dann wage ich eine Prognose: Irgendwann gibt es das nicht mehr.
Vlt. hat das Kind dann einen anderen Namen. Das es ganz von der Bildfläche verschwindet, glaube ich so lange nicht, wie es den 5%en Sicherheitseinbehalt gibt und eine Bürgschaft aus Kostengründen kein Thema ist.
toxicmolotow schrieb:

Wer ist denn dann Kontoinhaber? Wer ist wirtschaftlich Berechtigter und wer kann wann unter welcher Bedingung über das vorhandene Vermögen verfügen? Und wie ist die Sperre vertraglich vereinbart?
Kontoinhaber ist der Bauherr, weiter habe ich nicht gefragt. Wenn die TE um nähere Auskunft bei der Ing-Diba ersucht, kann sie das Ergebnis ja hier einstellen

Grüße, Bauexperte

toxicmolotof 29.08.2014 00:49
Ich sehe es nur rein aus der Logik und lasse den Namen mal außen vor. Nennen kann man es ja wie man will... Der Bauherr ist Kontoinhaber, also ist der Bauherr verfügungsberechtigt, so lange keine anderen Rechte vorliegen, zum Beispiel eine Abtretung oder Verpfändung.

Vertragsgrundlage... keine Ahnung. Ich habe auch mal nachgefragt, weil es mich wirklich interessiert, denn ein Blick in die AGBs der Ing-Diba verrät:
"Ansprüche des Kontoinhabers/der Kontoinhaber aus dem Girokonto Vertrag können an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden."

Ich werde berichten, denn es interessiert mich wirklich, wie das rechtlich dann gestaltet ist.

Aber davon noch ab... welchen Vorteil hat dieses Konto für den Handwerker? Er bekommt das Geld in 5 Jahren, egal ob mit oder ohne dieses Sperrkonto. Nur der Auftragnehmer ist in der Vorm der Anlage des Geldes bis in 5 Jahren gehindert und eingeschränkt. Ich sehe den Sinn noch nicht so ganz.

Wenn der Handwerker das Geld jetzt haben will, gibt es in meinen Augen nur eine Variante: Bürgschaft einer Bank oder Versicherung.

Ein einfaches "Unterkonto" ist nicht mehr oder weniger als ein zweites Girokonto, ein Sparkonto oder Tagesgeld. Ob das jetzt Unterkonto heißt oder eine andere Kontonummer erhält... wo ist da die Sperre... ich werde berichten.

Bauexperte 29.08.2014 09:32
Hallo Tox,
toxicmolotow schrieb:

Ich werde berichten, denn es interessiert mich wirklich, wie das rechtlich dann gestaltet ist.
Gute Idee!
toxicmolotow schrieb:

Aber davon noch ab... welchen Vorteil hat dieses Konto für den Handwerker? Er bekommt das Geld in 5 Jahren, egal ob mit oder ohne dieses Sperrkonto. Nur der Auftragnehmer ist in der Vorm der Anlage des Geldes bis in 5 Jahren gehindert und eingeschränkt. Ich sehe den Sinn noch nicht so ganz.
Für den Handwerker bedeutet das bunkern des Geldes auf einem, für ihn gesperrten Konto, immer ein Loch in seiner Kasse. Andererseits ist es bei freier Gewerkevergabe kaum anders zu händeln, will der Handwerker keine zusätzlichen Bürgschaftskosten tragen, der AG keine Versicherungspolice akzeptieren. Es beißt sich also die Katze in den Schwanz, wenn AG und AN in Sachen Sicherheitseinbehalt auf keinen grünen Nenner kommen
toxicmolotow schrieb:

Wenn der Handwerker das Geld jetzt haben will, gibt es in meinen Augen nur eine Variante: Bürgschaft einer Bank oder Versicherung.
D áccord. Nur - in Sachen Versicherungspolice "spielen" die wenigstens AG mit.

Grüße, Bauexperte

Bauabenteurer 29.08.2014 11:26
Eine kurze Rückmeldung von mir: Ing-Diba hat noch am gleichen Tag geschrieben, dann ein Sperrkonto nicht angeboten wird. Meine Hausbank hat am Folgetag zurückgerufen und mir ein Sparkonto empfohlen und eine schriftliche Vereinbarung ("Eigenverpflichtung") mit dem Handwerker, dass dieses Geld auf dieses Konto eingezahlt wird und ihm nach Fristablauf ausgezahlt wird. Es bleibt dem Handwerker nichts anderes übrig, als das zu akzeptieren. Ich zahle das Geld - ohne jegliche Sicherheiten für mich - nicht an ihn aus. Ihm stehen wohl noch die Guthabenzinsen zu (bei der heutigen Zinslage und Inflation ein Verlustgeschäft, aber das ist seine Entscheidung). Problematisch könnte es nur werden, wenn der Handwerker Pleite geht und der Insolvenzverwalter das Geld einfordert und nicht nach Marktzins abrechnet. Aber damit kann ich leben, so hoch ist die Summe dann auch nicht.

Auch meine Hausbank hat mir bestätigt, dass Sperrkonten seit Jahren nicht mehr angeboten werden, weil damit kaum Gewinne zu erwirtschaften sind. Das einzige was Sie haben, ist das Mietkautions-Sperrkonto, ist aber ausschließlich für Mietkautionen - ohne Ausnahmen.

toxicmolotof 29.08.2014 16:57
Gleicher Ton bei mir bei der Ing-Diba, kein Sperrkonto möglich. Auch in kenne es aus der Praxis nicht mehr.

Einzig der Hinweis auf ein "Unterkonto", das ist aber nichts anderes als ein Sparkonto, Tagesgeldkonto oder was auch immer. Kein Zugriffsrecht für den AN. Also nichts anderes als eine Möglichkeit für den AG, sein Geld wegzuparken.

Weißt du was so eine Versicherungsbürgschaft so einen Handwerker kostet? So ein großer Unterschied kann das in meinen Augen auch nicht mehr zur Bankbürgschaft sein.

Bauexperte 30.08.2014 13:31
Hallo Tox,
toxicmolotow schrieb:

Weißt du was so eine Versicherungsbürgschaft so einen Handwerker kostet? So ein großer Unterschied kann das in meinen Augen auch nicht mehr zur Bankbürgschaft sein.
Das ist nicht die Welt; für TEUR 2.5 in etwa € 300,00 Versicherungsbeitrag für eine Kautionsversicherung.

Bürgschaften sind ja auch nicht unbedingt ungewöhnlich, aber sie führen gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen zu Konsequenzen, die die Finanzstruktur wesentlich beeinflussen können. Wird das in Anspruch genommene Bürgschaftsvolumen z. B. teilweise oder ganz auf das Kreditobligo angerechnet (institutsabhängig), kann dies wesentliche Auswirkungen auf die notwendige Unternehmens- und Auftragsfinanzierung haben – Liquiditätsengpässe sind eine häufige Folge. Insofern verstehe ich die Weigerung des Handwerkbetriebes.

Grüße, Bauexperte
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