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ᐅ Sondertilgung bei Vermieteter Immobilie


Erstellt am: 05.01.25 10:05

Singelküche06.01.25 05:43
Teimo1988 schrieb:



Ich denke schon, dass die Jahresabrechnung der Finanzierung mit geleisteten Zinsen ausreicht um diese beim FA geltend zu machen.

in den Folgejahren reicht der Jahresauszug der dieser Immobilie zugeortnet ist

aber beim ersten mal Rechnungen auf den Tisch die Kompatibel sind mit der Finanzierung vom Gebäude ohne Grundstück.

@ Allthewayup es kommt nur zum tragen wenn Miete kassiert wird wie bei Teimo. Bei selbstgenutzten Immobilien könnt ihr so viel Kredit

verschieben wie das Backoffice von eurem Kreditberater zulässt.

Mir macht Investment zocken mittlerweile aber auch mehr spaß als Baustellen.

was mich bisschen wundert trotz Architekt Geld übrig
Oetti06.01.25 07:46
maulwurf79 schrieb:

Bei 3,4% Zinsen würde ich auf alle Fälle sondertilgen und nicht mit dem Geld an der Börse zocken. Die Aktienkurse sind stark überbewertet und ein großer Börsencrash steht demnächst an.

Spannende Aussage - woher nimmst du dein Wissen? Wann genau soll der große Börsencrash denn stattfinden? Wer es denn mit diesem Wissen nicht deutlich sinnvoller, das Geld zusammenzuhalten, um nach dem Crash billig einzukaufen und den danach folgenden Aufschwung voll zu mitzunehmen?
Musketier06.01.25 08:38
Es gibt ja hier 2 Themen.
1. das Steuerliche und 2. die Auszahlungsnachweise bei der Bank

1.
Aus steuerrechtlicher Sicht würde ich mal vorwegnehmend zum Steuerberater behaupten, dass der Kredit möglichst nicht die Anschaffungs-und Herstellkosten übersteigen sollte, damit die Zinsen vollständig als Werbungskosten angesetzt werden können.
Die Herstellkosten kennst du selbst.
Interessanter dürfte dabei der Ansatz des Grundstücks sein. Wurde das Grundstück geerbt oder geschenkt, trittst du steuerrechtlich in die Fußstapfen des Rechtsvorgängers und es werden dessen Anschaffungskosten bei dir als fiktive Anschaffungskosten angesetzt.

Jetzt müsste man prüfen, ob du den Kredit nur in Höhe der Herstellkosten oder auch in Höhe der fiktiven Anschaffungskosten ansetzen kannst.
Hast du trotzdem einen übersteigenden Betrag kann man das natürlich trotzdem versuchen anzusetzen. Es besteht aber die Gefahr, dass das FA die Kosten anteilig nicht anerkennt.

2.
Wenn du alle Belege zum Erwerb bei der Bank einreichen müsstest, damit sie die Werthaltigkeit prüfen kann, wirst du sowieso nicht alles ausgezahlt bekommen.
Brauchst du das nicht, hätte sich das Thema vermutlich erledigt.
Musketier06.01.25 08:45
Kann man überhaupt soviel sondertilgen? Oftmals ist es ja auf 5% der Kreditsumme pro Jahr beschränkt.

Ist dir das Risiko an der Börse zu hoch, kann man auch Mittelwege fahren. Teil anlegen und Teil sondertilgen.
Oder du legst alles an und schaust jedes Jahr aufs Neue, wurde Gewinn eingefahren nimmst du einen Teil raus und tilgst. Steht der/ETF/Fond/Aktien gerade schlecht, bleibst du weiter investiert.
Teimo198806.01.25 09:40
Singelküche schrieb:

in den Folgejahren reicht der Jahresauszug der dieser Immobilie zugeortnet ist

aber beim ersten mal Rechnungen auf den Tisch die Kompatibel sind mit der Finanzierung vom Gebäude ohne Grundstück.
.

was mich bisschen wundert trotz Architekt Geld übrig
Kann sein, dass die Kompatibilität erstmals nachgewiesen werden muss.

Wir hatten nur Leistungsphase 1-4 vom Architekt. Der Rest war Selbstvergabe bzw. auch viel Eigenleistung (in Relation zu diesem Forum ausserordentlich viel Eigenleistung). Ist auch nicht mein erstes Bauvorhaben gewesen.
Musketier schrieb:

Es gibt ja hier 2 Themen.
1. das Steuerliche und 2. die Auszahlungsnachweise bei der Bank

1.
Aus steuerrechtlicher Sicht würde ich mal vorwegnehmend zum Steuerberater behaupten, dass der Kredit möglichst nicht die Anschaffungs-und Herstellkosten übersteigen sollte, damit die Zinsen vollständig als Werbungskosten angesetzt werden können.
Die Herstellkosten kennst du selbst.
Interessanter dürfte dabei der Ansatz des Grundstücks sein. Wurde das Grundstück geerbt oder geschenkt, trittst du steuerrechtlich in die Fußstapfen des Rechtsvorgängers und es werden dessen Anschaffungskosten bei dir als fiktive Anschaffungskosten angesetzt.

Jetzt müsste man prüfen, ob du den Kredit nur in Höhe der Herstellkosten oder auch in Höhe der fiktiven Anschaffungskosten ansetzen kannst.
Hast du trotzdem einen übersteigenden Betrag kann man das natürlich trotzdem versuchen anzusetzen. Es besteht aber die Gefahr, dass das FA die Kosten anteilig nicht anerkennt.

2.
Wenn du alle Belege zum Erwerb bei der Bank einreichen müsstest, damit sie die Werthaltigkeit prüfen kann, wirst du sowieso nicht alles ausgezahlt bekommen.
Brauchst du das nicht, hätte sich das Thema vermutlich erledigt.

1. Grundstück wurde von meinem Vater überschrieben und war bis vor 3 Jahren noch landwirtschaftliche Nutzfläche und wurde dann in ein Baugebiet eingegliedert und auf eigene Kosten erschlossen. D.h. hier könnte man eventuell sogar die Erschließungskosten geltend machen?

zu 1.&2. Rechnungen sind kein Problem.
Musketier06.01.25 10:13
Teimo1988 schrieb:

1. Grundstück wurde von meinem Vater überschrieben und war bis vor 3 Jahren noch landwirtschaftliche Nutzfläche und wurde dann in ein Baugebiet eingegliedert und auf eigene Kosten erschlossen. D.h. hier könnte man eventuell sogar die Erschließungskosten geltend machen?

Überschrieben heißt ja geschenkt oder?

Meine steuerlichen Kurse dazu sind schon 2 Jahrzehnte her, bin auch nicht mehr im Steuerbüro tätig und ich habe momentan auch keine Zeit mich einzulesen, da sich das Steuerrecht ja auch regelmäßig ändert - von daher stellt das nur eine Laienmeinung dar.
Aus meiner Sicht sind die Erschließungskosten und die ursprünglichen Anschaffungskosten zusammen deine fiktiven Anschaffungskosten fürs Grundstück. Das hat zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Abschreibung, da Grundstücke nicht abgeschrieben werden, hätte aber Auswirkungen in Zusammenhang mit der Ermittlung der Spekulationsfrist und der Ermittlung des Spekulationsgewinns.
Fürs die Ansetzbarkeit der Zinsen sehe ich das dennoch als eine (mögliche) Bezugsgröße.
Vielleicht hat der Steuerberater aber auch noch eine andere Ideen z.B. die BR-Werte vom Gutachterausschuss als Ansatzwert.
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