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ᐅ SIA-118 Garantieabtretung


Erstellt am: 12.01.2008 09:42

nano 12.01.2008 09:42
Hallo Community

Wir hoffen in ein paar Wochen in unser neues Zuhause einziehen zu können.


Im Vertrag mit der GU steht folgendes:
Alle Unternehmen, die über Fr. 5.000.- Rechnung stellen, müssen eine Bank oder Versicherungs- Garantie von 10 % leisten. - SIA Norm 118. Am Tag der Übernahme tritt die GU die Garantieansprüche gegenüber dem Unternehmer an die Bauherren ab.

Nun beginnt Gemäss SIA Norm 118 mit dieser „Abnahme“ die 2-Jährige Rügefrist. Gewährungs-leistungsfrist beträgt ja 5-Jahre.

Jetzt weiss ich aber nicht, ob diese Solidarbürgschaft auf 2 oder auf 5 Jahre laufen sollte.

Was meint Ihr denn dazu ?

Grüsse

Unregistriert 12.01.2008 09:44
Gemäss SIA Normen:

Garantiezeit 2 jahre
5 Jahre "verdeckte Mängel" (nicht sichtbare Mängel)

Markus 23.04.2008 09:20
Mit den verdeckten Mängeln ist es ja immer so eine Sache, als Laie ist es oft gar nicht so einfach Mängel herauszufinden.

Markus

7-siech 12.05.2008 13:31
Das ist schon so, 2 Jahr Garantie und 5 Jahre auf versteckte oder verdeckte Mängel.
Wenn möglich eine Bankgarantie bevorzugen, ist für den Unternehmer teurer für den Bauherr aber besser.
mängelsiagarantieunternehmer