ᐅ SIA-118 Garantieabtretung
Erstellt am: 12.01.2008 09:42
nano 12.01.2008 09:42
Hallo Community
Wir hoffen in ein paar Wochen in unser neues Zuhause einziehen zu können.
Im Vertrag mit der GU steht folgendes:
Alle Unternehmen, die über Fr. 5.000.- Rechnung stellen, müssen eine Bank oder Versicherungs- Garantie von 10 % leisten. - SIA Norm 118. Am Tag der Übernahme tritt die GU die Garantieansprüche gegenüber dem Unternehmer an die Bauherren ab.
Nun beginnt Gemäss SIA Norm 118 mit dieser „Abnahme“ die 2-Jährige Rügefrist. Gewährungs-leistungsfrist beträgt ja 5-Jahre.
Jetzt weiss ich aber nicht, ob diese Solidarbürgschaft auf 2 oder auf 5 Jahre laufen sollte.
Was meint Ihr denn dazu ?
Grüsse
Wir hoffen in ein paar Wochen in unser neues Zuhause einziehen zu können.
Im Vertrag mit der GU steht folgendes:
Alle Unternehmen, die über Fr. 5.000.- Rechnung stellen, müssen eine Bank oder Versicherungs- Garantie von 10 % leisten. - SIA Norm 118. Am Tag der Übernahme tritt die GU die Garantieansprüche gegenüber dem Unternehmer an die Bauherren ab.
Nun beginnt Gemäss SIA Norm 118 mit dieser „Abnahme“ die 2-Jährige Rügefrist. Gewährungs-leistungsfrist beträgt ja 5-Jahre.
Jetzt weiss ich aber nicht, ob diese Solidarbürgschaft auf 2 oder auf 5 Jahre laufen sollte.
Was meint Ihr denn dazu ?
Grüsse
Unregistriert 12.01.2008 09:44
Gemäss SIA Normen:
Garantiezeit 2 jahre
5 Jahre "verdeckte Mängel" (nicht sichtbare Mängel)
Garantiezeit 2 jahre
5 Jahre "verdeckte Mängel" (nicht sichtbare Mängel)
Markus 23.04.2008 09:20
Mit den verdeckten Mängeln ist es ja immer so eine Sache, als Laie ist es oft gar nicht so einfach Mängel herauszufinden.
Markus
Markus
7-siech 12.05.2008 13:31
Das ist schon so, 2 Jahr Garantie und 5 Jahre auf versteckte oder verdeckte Mängel.
Wenn möglich eine Bankgarantie bevorzugen, ist für den Unternehmer teurer für den Bauherr aber besser.
Wenn möglich eine Bankgarantie bevorzugen, ist für den Unternehmer teurer für den Bauherr aber besser.
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