ᐅ Schwundrisse - zulässige Breite
Erstellt am: 02.04.14 15:56
f-pNo 02.04.14 15:56
Hallo zusammen,
wir sind kurz vor der Unterzeichnung unseres Vertrages. Hierin steht eine Passage, welche ich mal zitiere:
"Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Bodensetzungen im Bereich der Arbeitsräume, soweit es sich um verfüllte Außenbereiche handelt, sowie Schwundrisse insbesondere im Dachgeschoss, die keinerlei Bedeutung oder Folgen für die ordnungsgemäße Ausführung haben. Schwundrisse sind durch unterschiedliches Dehnungsverhalten verschiedener Materialien bedingt. Hier empfiehlt der Auftragnehmer eine Verleistung im Zuge der Malerarbeiten."
Mir ist klar, dass es beim Hausbau zu Rissbildungen kommen kann. Dies ist wohl normal.
Wir bauen mit wasserundurchlässigen Beton in Qualität C25/30 (lt. Bauleistungsbeschreibung).
Im Rahmen der Vertragsprüfung erhielt ich vom Sachverständigen des Bauherrenschutzbundes den Hinweis, dass Schwundrisse bis 0,2 mm normal wären. Belegen konnte er es mir nicht.
dem zufolge bat ich mein Bauunternehmen, den Text in "sowie Schwundrisse bis 0,2 mm insbesondere ..." abzuändern. Das Bauunternehmen hat wiederum einen renommierten TÜV-Sachverständigen kontaktiert, der ihnen mitteilte, dass es keine festgeschriebene Größe/Breite für Schwundrisse gibt. dem zufolge möchte die Baufirma diese Passage nicht ändern.
Ich bin Laie und stehe hier mit zwei verschiedenen Expertenaussagen.
Kann mir jemand von den hier anwesenden Profis sagen, ob es eine Norm/DIN/Vorschrift bzgl. der Max. zulässigen Rissbildung gibt und wo ich diese finden kann?
Ich habe ein recht gutes Verhältnis zur Baufirma und möchte dies nur strapazieren, wenn es tatsächlich handfeste Vorgaben hierzu gibt. Ansonsten verlasse ich mich auf die Auskunft der Baufirma und deren guten Ruf.
wir sind kurz vor der Unterzeichnung unseres Vertrages. Hierin steht eine Passage, welche ich mal zitiere:
"Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Bodensetzungen im Bereich der Arbeitsräume, soweit es sich um verfüllte Außenbereiche handelt, sowie Schwundrisse insbesondere im Dachgeschoss, die keinerlei Bedeutung oder Folgen für die ordnungsgemäße Ausführung haben. Schwundrisse sind durch unterschiedliches Dehnungsverhalten verschiedener Materialien bedingt. Hier empfiehlt der Auftragnehmer eine Verleistung im Zuge der Malerarbeiten."
Mir ist klar, dass es beim Hausbau zu Rissbildungen kommen kann. Dies ist wohl normal.
Wir bauen mit wasserundurchlässigen Beton in Qualität C25/30 (lt. Bauleistungsbeschreibung).
Im Rahmen der Vertragsprüfung erhielt ich vom Sachverständigen des Bauherrenschutzbundes den Hinweis, dass Schwundrisse bis 0,2 mm normal wären. Belegen konnte er es mir nicht.
dem zufolge bat ich mein Bauunternehmen, den Text in "sowie Schwundrisse bis 0,2 mm insbesondere ..." abzuändern. Das Bauunternehmen hat wiederum einen renommierten TÜV-Sachverständigen kontaktiert, der ihnen mitteilte, dass es keine festgeschriebene Größe/Breite für Schwundrisse gibt. dem zufolge möchte die Baufirma diese Passage nicht ändern.
Ich bin Laie und stehe hier mit zwei verschiedenen Expertenaussagen.
Kann mir jemand von den hier anwesenden Profis sagen, ob es eine Norm/DIN/Vorschrift bzgl. der Max. zulässigen Rissbildung gibt und wo ich diese finden kann?
Ich habe ein recht gutes Verhältnis zur Baufirma und möchte dies nur strapazieren, wenn es tatsächlich handfeste Vorgaben hierzu gibt. Ansonsten verlasse ich mich auf die Auskunft der Baufirma und deren guten Ruf.
Bauexperte 02.04.14 17:02
Hallo,
Für Alles gibt es Normen; wir leben in Deutschland
**Quelle: Prof. Dr.-Ing. Baumgart; Hochschule Darmstadt
Grüße, Bauexperte

f-pNo schrieb:Das bestätigt meinen bisherigen Eindruck von den Damen & Herren; besser macht es Deine Schilderung nicht ...
Wir bauen mit wasserundurchlässigen Beton in Qualität C25/30 (lt. Bauleistungsbeschreibung).
Im Rahmen der Vertragsprüfung erhielt ich vom Sachverständigen des Bauherrenschutzbundes den Hinweis, dass Schwundrisse bis 0,2 mm normal wären. Belegen konnte er es mir nicht.
f-pNo schrieb:Dann sollte dieser TÜV-Mensch noch mal die Schulbank drücken. Es gibt Grenzwerte für Rissbreiten; die Tabelle findest Du im Anhang**.
dem zufolge bat ich mein Bauunternehmen, den Text in "sowie Schwundrisse bis 0,2 mm insbesondere ..." abzuändern. Das Bauunternehmen hat wiederum einen renommierten TÜV-Sachverständigen kontaktiert, der ihnen mitteilte, dass es keine festgeschriebene Größe/Breite für Schwundrisse gibt. dem zufolge möchte die Baufirma diese Passage nicht ändern.
Für Alles gibt es Normen; wir leben in Deutschland
**Quelle: Prof. Dr.-Ing. Baumgart; Hochschule Darmstadt
Grüße, Bauexperte
f-pNo 02.04.14 21:12
Bauexperte schrieb:
Für Alles gibt es Normen; wir leben in Deutschland
**Quelle: Prof. Dr.-Ing. Baumgart; Hochschule Darmstadt
Hallo Bauexperte,
danke für die Grafik.
Die stammt aus der Dissertation/Arbeit von Prof. Baumgart. Bin ich heute beim googeln ebenfalls drüber gestolpert und habe sie mir heruntergeladen.
Dummerweise verstehe ich 75% davon nicht (und dabei halte ich mich für halbwegs gebildet - habe aber keinerlei Schimmer vom Bau).
Ich konnte auch nicht herauslesen, auf welche Bauvorschriften er sich bezieht. Kannst Du mir hier vielleicht noch helfen? Oder beziehen sich alle Gutachter/Sachverständigen auf diese Arbeit?
Bauexperte 02.04.14 21:35
Am Ende der Dissertation stehen imho die Verweise auf die 3 (meine ich jedenfalls, daß es 3 sind) DIN. Wenn nicht, findest Du sie via Tante Gurgel bei Beton.org mit der Suchhilfe "Schwundrisse & Beton"
Grüße, Bauexperte
Bauexperte, von unterwegs
Grüße, Bauexperte
Bauexperte, von unterwegs
Bauexperte 03.04.14 09:40
Hallo,
bin aktuell im Büro.
Grüße, Bauexperte
bin aktuell im Büro.
f-pNo schrieb:Er bezieht sich auf die DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA, 2011 sowie die Normengruppe DIN EN 1504
Ich konnte auch nicht herauslesen, auf welche Bauvorschriften er sich bezieht. Kannst Du mir hier vielleicht noch helfen?
Grüße, Bauexperte
f-pNo 03.04.14 10:16
Vielen Dank für die Antwort. Hilft mir sehr weiter .
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