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ᐅ Schmlußssrechnung Architekt


Erstellt am: 05.09.12 10:02

barcuda29.09.12 22:26
Hallo jamguy,
deinen Hinweis auf die VOB/C verstehe ich nicht. Zum einen ist nicht klar, ob der Vertrag überhaupt nach VOB-Recht geschlossen wurde (meistens existieren Baugesetzbuch-Verträge), zum anderen beinhaltet die VOB/C nur die Aufmaßregeln und technischen Anforderungen (DIN). Den Zusammenhang zwischen der Schlussrechnung eines Architekten und der VOB/C möchte ich gern verstehen, vielleicht kannst du es mir kurz erklären - man lernt ja nie aus...
jamguy30.09.12 01:19
baucoach schrieb:
Hallo jamguy,
deinen Hinweis auf die VOB/C verstehe ich nicht. Zum einen ist nicht klar, ob der Vertrag überhaupt nach VOB-Recht geschlossen wurde (meistens existieren Baugesetzbuch-Verträge), zum anderen beinhaltet die VOB/C nur die Aufmaßregeln und technischen Anforderungen (DIN). Den Zusammenhang zwischen der Schlussrechnung eines Architekten und der VOB/C möchte ich gern verstehen, vielleicht kannst du es mir kurz erklären - man lernt ja nie aus...

Da steht auch was von Abschlagszahlungsvereinbahrungen für geleistete Bauabschnitte.Die Schlussrechnung is aber sicher erst nach Bauabnahme fällig?
vobschlussrechnung