Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der letzten Honorarzahlung an den Architekten. Wir sind soweit im letzten 1/3 des Baus. Laut unserem Architekten sollen wir die Schlussrechnung nach Fliesenverlage bezahlen... Aber mit den Fliesen ist es ja noch nicht zu Ende. Dann kommt noch die Sanitäreinrichtung rein, die Elektroendmontage, die Malerarbeiten...
Ich würde es eher so verstehen das das letzte Geld mit komplettem Abschluss der baumaßnahme bezahlt werden? bevor ich mit ihm darüber diskutiere wollte ich hier erstmal Eure Meinungen einholen, nicht das ich auf dem Holzweg bin!
ich habe eine Frage bezüglich der letzten Honorarzahlung an den Architekten. Wir sind soweit im letzten 1/3 des Baus. Laut unserem Architekten sollen wir die Schlussrechnung nach Fliesenverlage bezahlen... Aber mit den Fliesen ist es ja noch nicht zu Ende. Dann kommt noch die Sanitäreinrichtung rein, die Elektroendmontage, die Malerarbeiten...
Ich würde es eher so verstehen das das letzte Geld mit komplettem Abschluss der baumaßnahme bezahlt werden? bevor ich mit ihm darüber diskutiere wollte ich hier erstmal Eure Meinungen einholen, nicht das ich auf dem Holzweg bin!
Hallo jamguy,
deinen Hinweis auf die VOB/C verstehe ich nicht. Zum einen ist nicht klar, ob der Vertrag überhaupt nach VOB-Recht geschlossen wurde (meistens existieren Baugesetzbuch-Verträge), zum anderen beinhaltet die VOB/C nur die Aufmaßregeln und technischen Anforderungen (DIN). Den Zusammenhang zwischen der Schlussrechnung eines Architekten und der VOB/C möchte ich gern verstehen, vielleicht kannst du es mir kurz erklären - man lernt ja nie aus...
deinen Hinweis auf die VOB/C verstehe ich nicht. Zum einen ist nicht klar, ob der Vertrag überhaupt nach VOB-Recht geschlossen wurde (meistens existieren Baugesetzbuch-Verträge), zum anderen beinhaltet die VOB/C nur die Aufmaßregeln und technischen Anforderungen (DIN). Den Zusammenhang zwischen der Schlussrechnung eines Architekten und der VOB/C möchte ich gern verstehen, vielleicht kannst du es mir kurz erklären - man lernt ja nie aus...
baucoach schrieb:
Hallo jamguy,
deinen Hinweis auf die VOB/C verstehe ich nicht. Zum einen ist nicht klar, ob der Vertrag überhaupt nach VOB-Recht geschlossen wurde (meistens existieren Baugesetzbuch-Verträge), zum anderen beinhaltet die VOB/C nur die Aufmaßregeln und technischen Anforderungen (DIN). Den Zusammenhang zwischen der Schlussrechnung eines Architekten und der VOB/C möchte ich gern verstehen, vielleicht kannst du es mir kurz erklären - man lernt ja nie aus...Da steht auch was von Abschlagszahlungsvereinbahrungen für geleistete Bauabschnitte.Die Schlussrechnung is aber sicher erst nach Bauabnahme fällig?