Hallo an alle,
angenommen jemand baut zurzeit ein schlüsselfertiges Haus, klassisch mit einem Generalunternehmer (GU), der wiederum einzelne Subunternehmen für die einzelnen Gewerke beauftragt.
In dem im Januar 2020 unterschriebenen Vertrag wurde vereinbart, dass die Hausbausumme je nach Fertigstellung der Gewerke in einzelnen Bauraten überwiesen werden soll. Wenn also z.B. der Dachstuhl errichtet wurde, wäre die Baurate 5 an der Reihe, die z.B. 10% der Gesamtsumme ausmacht. Das Haus soll nach Fertigstellung abgenommen werden.
Nur Malerarbeiten und Fliesenlegerarbeiten wurden als Eigenleistung aus dem Gesamtvertrag herausgerechnet. Diese werden von dem Bauherren an ihm bekannte Firmen vergeben.
Die Firmen sowie der GU werden wegen Weihnachten nur bis zum 22.12.2020 arbeiten.
Wie jeder weiß, existiert die MwSt-senkung (16%) nur noch bis zum 31.12.2020. Die gesenkten 3% machen bei einem Hausbau eine erhebliche Summe aus.
Der Bauherr steht nun vor dem Problem, dass der Estrich am 29.10.2020 verlegt wurde, der Gasanschluss jedoch erst am 23.11. folgt und demnach erst ab dem 24.11. die Fußbodenheizung hochgeheizt werden kann. Von dem Heizprogramm (insgesamt 17 Tage) ausgehend, könnten Maler und Fliesenleger erst ca. am 12.12.2020 mit ihren Arbeiten beginnen.
Ab dem 12.11.2020 wären dann noch folgende Arbeiten offen:
- Malerarbeiten (Eigenleistung)
- Fliesenarbeiten (Eigenleistung)
- Montage Sanitärobjekte (WC EG + Badezimmer OG) (GU)
- Montage Türen (GU)
- Montage Treppe (GU).
Es können definitiv nicht mehr alle Arbeiten bis zum 22.12.2020 vollendet werden.
Möglich erscheint, dass das WC im EG gefliest und die Sanitärobjekte und die Tür zumindest dort auch montiert werden können. Damit wäre das Haus zumindest „bezugsfertig". Außerdem wird die Treppe montiert.
Frage:
Gibt es hilfreiche Tipps, wie man die Endabnahme noch am 22.12.2020 machen könnte, wenn einzelne kleinere Leistungen (alle Sanitärobjekte, alle Türen) noch nicht abgeschlossen sind?
Könnte man beispielsweise die Montage der Türen und restlichen Sanitärobjekte auf Januar 2021 als Restleistung vereinbaren, eine erste große Endabnahme aber bereits am 22.12.2020 machen, um für alle bis dahin abgenommenen Gewerke noch die 16% MwSt zu erhalten?
Ich bin für alle Antworten dankbar!
angenommen jemand baut zurzeit ein schlüsselfertiges Haus, klassisch mit einem Generalunternehmer (GU), der wiederum einzelne Subunternehmen für die einzelnen Gewerke beauftragt.
In dem im Januar 2020 unterschriebenen Vertrag wurde vereinbart, dass die Hausbausumme je nach Fertigstellung der Gewerke in einzelnen Bauraten überwiesen werden soll. Wenn also z.B. der Dachstuhl errichtet wurde, wäre die Baurate 5 an der Reihe, die z.B. 10% der Gesamtsumme ausmacht. Das Haus soll nach Fertigstellung abgenommen werden.
Nur Malerarbeiten und Fliesenlegerarbeiten wurden als Eigenleistung aus dem Gesamtvertrag herausgerechnet. Diese werden von dem Bauherren an ihm bekannte Firmen vergeben.
Die Firmen sowie der GU werden wegen Weihnachten nur bis zum 22.12.2020 arbeiten.
Wie jeder weiß, existiert die MwSt-senkung (16%) nur noch bis zum 31.12.2020. Die gesenkten 3% machen bei einem Hausbau eine erhebliche Summe aus.
Der Bauherr steht nun vor dem Problem, dass der Estrich am 29.10.2020 verlegt wurde, der Gasanschluss jedoch erst am 23.11. folgt und demnach erst ab dem 24.11. die Fußbodenheizung hochgeheizt werden kann. Von dem Heizprogramm (insgesamt 17 Tage) ausgehend, könnten Maler und Fliesenleger erst ca. am 12.12.2020 mit ihren Arbeiten beginnen.
Ab dem 12.11.2020 wären dann noch folgende Arbeiten offen:
- Malerarbeiten (Eigenleistung)
- Fliesenarbeiten (Eigenleistung)
- Montage Sanitärobjekte (WC EG + Badezimmer OG) (GU)
- Montage Türen (GU)
- Montage Treppe (GU).
Es können definitiv nicht mehr alle Arbeiten bis zum 22.12.2020 vollendet werden.
Möglich erscheint, dass das WC im EG gefliest und die Sanitärobjekte und die Tür zumindest dort auch montiert werden können. Damit wäre das Haus zumindest „bezugsfertig". Außerdem wird die Treppe montiert.
Frage:
Gibt es hilfreiche Tipps, wie man die Endabnahme noch am 22.12.2020 machen könnte, wenn einzelne kleinere Leistungen (alle Sanitärobjekte, alle Türen) noch nicht abgeschlossen sind?
Könnte man beispielsweise die Montage der Türen und restlichen Sanitärobjekte auf Januar 2021 als Restleistung vereinbaren, eine erste große Endabnahme aber bereits am 22.12.2020 machen, um für alle bis dahin abgenommenen Gewerke noch die 16% MwSt zu erhalten?
Ich bin für alle Antworten dankbar!
F
Fragenasker17.11.20 08:26Je nach dem, was "im Voraus" bedeutet. Im Voraus wäre es faktisch ja, wenn ich im November die Vereinbarung treffe und im Dezember die vereinbarte Teilleistungsabnahme erfolgt. Oder eben auch nicht, ist mit Sicherheit fraglich.
Im Ergebnis erscheint mir am sichersten, wenn ich im Dezember die Endabnahme des nahezu fertig gebauten Hauses erkläre und zusätzlich mit dem GU vereinbare, dass die noch offenen Leistungen (Montage Türen und Sanitärobjekte) übernehme. Bereits für den GU durch Bestellung und Planung entstandene Kosten würde ich natürlich tragen bzw. mit kleineren Mängeln "verrechnen".
Das müsste doch rechtlich nicht zu beanstanden sein, wenn der Vertrag beidseitig einvernehmlich vom Leistungsumfang abgeändert wird.
Im Ergebnis erscheint mir am sichersten, wenn ich im Dezember die Endabnahme des nahezu fertig gebauten Hauses erkläre und zusätzlich mit dem GU vereinbare, dass die noch offenen Leistungen (Montage Türen und Sanitärobjekte) übernehme. Bereits für den GU durch Bestellung und Planung entstandene Kosten würde ich natürlich tragen bzw. mit kleineren Mängeln "verrechnen".
Das müsste doch rechtlich nicht zu beanstanden sein, wenn der Vertrag beidseitig einvernehmlich vom Leistungsumfang abgeändert wird.
Fragenasker schrieb:
dass die noch offenen Leistungen (Montage Türen und Sanitärobjekte) übernehme. Bereits für den GU durch Bestellung und Planung entstandene Kosten würde ich natürlich tragen bzw. mit kleineren Mängeln "verrechnen".Aber damit machst Du doch minus, wenn es um die MWSt für 20000 geht.600€ Ersparnis, im Gegenzug ein paar Kröten für Sanitär und Türen, wo Du verhältnismäßig mehr für bezahlen musst, wenn Du es eigenständig einbauen lassen musst.
O
Octrineddy17.11.20 09:49Die Ersparnis dürfte etwas größer sein, da die 3% "mehr" Umsatzsteuer von der Gesamtsumme berechnet werden, also (geschätzt) 300.000€, also 9.000€ mehr Umsatzsteuer blechen. Dafür kann man sich eine schöne goldene Toilette einbauen 😉
Octrineddy schrieb:
also (geschätzt) 300.000€, also 9.000€ mehrlangsam verstehe ich 😉
Tja, alles abwägen. Wozu Corona so gut ist.., 😎
Bist Du denn an den GU schon herangetreten?
F
Fragenasker17.11.20 10:19Genau, das ist das Ziel. Wir rechnen mit ca. 8500.
Herantreten möchte ich morgen an den GU. Da ich extremer Laie bin, wollte ich vorher die Ratschläge der Community hier einholen. Ich muss ja auf fast alle Eventualitäten vorbereitet sein und hier gibt es clevere Leute, die mehr Sachverstand haben, als ich.
Herantreten möchte ich morgen an den GU. Da ich extremer Laie bin, wollte ich vorher die Ratschläge der Community hier einholen. Ich muss ja auf fast alle Eventualitäten vorbereitet sein und hier gibt es clevere Leute, die mehr Sachverstand haben, als ich.
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