Schlüsselfertiges Haus - vorzeitige Abnahme möglich?

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11ant

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Ich bin etwas irritiert wegen des nachdrücklichen Vorgehens auf Initiative des GU. Aufgrund der Gewährleistungsrisiken wollte ich das eigentlich gar nicht versuchen. Jetzt schmilzt unser Puffer aktuell in Rekordtempo, sodass wir natürlich ins Überlegen kommen, ob das nicht ein Punkt ist, den Puffer wieder aufzustocken.
Ich würde es nicht machen; und ich würde mich fragen, welcher Engpaß dem GU den Druck verursacht.
dass das Risiko der Nachforderung beim GU liegt und nicht bei uns? Ich wäre davon ausgegangen, dass das 1:1 an uns weitergegeben und nachberechnet wird?
Die Abführung der USt ist Aufgabe des GU. Handelt er sich dabei eine Nachforderung ein, wird er die weitergeben (außer, er erhielte die Nachforderung erst, wenn seine Abrechnung mit Dir schon verjährt wäre).
 
I

Isokrates

Ich wäre davon ausgegangen, dass das 1:1 an uns weitergegeben und nachberechnet wird.
Kommt auf die Vertragsgestaltung mit dem Unternehmer an.
Das Finanzamt wird die 3 % von ihm fordern. Wenn er jetzt nicht eine entsprechende Klausel im Vertrag selbst oder seinen AGBs hat, die du ja auch unterschreibst, kann er die 3 % von dir nicht mehr fordern.
Aber ob du die 3 % überhaupt durchgereicht bekommst ist ja wiederum eine Frage deines Vertrages.
Das kommt mir hier so vor, als ob der GU dieses Ansinnen hat, weil er hier 3 % mehr verdienen könnte.

Die Risiken wurden inzwischen ja genannt.
Insbesondere der Gefahrenübergang und die Beweislastumkehr würden mich abschrecken.
Wenn nach der Abnahme irgendetwas passiert (im Sinne von Beschädigungen) beginnen die Diskussionen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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