ᐅ Schenkungssteuer beim Grundstückskauf
Erstellt am: 20.03.2021 12:02
Juicy1990 20.03.2021 12:02
Hallo in die Runde,
auch auf die Gefahr hin, dass das Thema nicht wirklich in den Bereich Baufinanzierung passt, würde ich hier gerne eine Frage loswerden.
Im weitesten Sinne hat es zumindest etwas mit den Kosten zu tun ;-)
Und zwar geht es um die Schenkungssteuer beim Erwerb des Grundstücks.
Wir haben die Möglichkeit ein 650m² Grundstück 155€ unter dem zuletzt festgesetzten Bodenrichtwert zu kaufen auf dem wir dann ein Einfamilienhaus bauen werden.
Ein näheres Verwandtschaftsverhältnis liegt nicht vor.
Die Differenz zum Bodenrichtwert beträgt also erstmal gute 100.000€. Gesetzlich gibt es erstmal einen Freibetrag von 20.000€ pro Person (wir sind verheiratet und sollen beide im Grundbuch stehen).
Damit verbleiben also noch 60.000€ auf die theoretisch ein Schenkungssteuersatz der Steuerklasse III i.H.v. 30% anzuwenden wäre. Das sind fast 18.000€ und somit ein richtiger Batzen Geld.
Jetzt habe ich bei Immobilien schon öfters gelesen, dass die Art der Nutzung entscheidend ist.
So fällt bei der Eigennutzung oftmals keine Schenkungssteuer an. So richtig finde ich dazu aber insbesondere in Bezug auf Grundstücke aber nichts raus.
Ich habe auch schon mit einem lokalen Notar sowie einem Steuerberater gesprochen.
Der Notar konnte gar keine Aussage machen und der Steuerberater hat mit die Steuerklassen und Freibeträge aus dem StGb vorgebetet.
So schlau war ich aber auch schon nach 5 Minuten Google-Recherche.
Daher würde ich gerne das Schwarmwissen hier im Forum anzapfen.
Wie geht der Fiskus damit um? Fällt die Steuer in voller Höhe an? Gibt es Möglichkeiten den Betrag zu drücken.
Schon mal vielen Dank im Voraus für euer Feedback.
Wenn noch Infos fehlen, trage ich das gerne nach.
Gruß!
auch auf die Gefahr hin, dass das Thema nicht wirklich in den Bereich Baufinanzierung passt, würde ich hier gerne eine Frage loswerden.
Im weitesten Sinne hat es zumindest etwas mit den Kosten zu tun ;-)
Und zwar geht es um die Schenkungssteuer beim Erwerb des Grundstücks.
Wir haben die Möglichkeit ein 650m² Grundstück 155€ unter dem zuletzt festgesetzten Bodenrichtwert zu kaufen auf dem wir dann ein Einfamilienhaus bauen werden.
Ein näheres Verwandtschaftsverhältnis liegt nicht vor.
Die Differenz zum Bodenrichtwert beträgt also erstmal gute 100.000€. Gesetzlich gibt es erstmal einen Freibetrag von 20.000€ pro Person (wir sind verheiratet und sollen beide im Grundbuch stehen).
Damit verbleiben also noch 60.000€ auf die theoretisch ein Schenkungssteuersatz der Steuerklasse III i.H.v. 30% anzuwenden wäre. Das sind fast 18.000€ und somit ein richtiger Batzen Geld.
Jetzt habe ich bei Immobilien schon öfters gelesen, dass die Art der Nutzung entscheidend ist.
So fällt bei der Eigennutzung oftmals keine Schenkungssteuer an. So richtig finde ich dazu aber insbesondere in Bezug auf Grundstücke aber nichts raus.
Ich habe auch schon mit einem lokalen Notar sowie einem Steuerberater gesprochen.
Der Notar konnte gar keine Aussage machen und der Steuerberater hat mit die Steuerklassen und Freibeträge aus dem StGb vorgebetet.
So schlau war ich aber auch schon nach 5 Minuten Google-Recherche.
Daher würde ich gerne das Schwarmwissen hier im Forum anzapfen.
Wie geht der Fiskus damit um? Fällt die Steuer in voller Höhe an? Gibt es Möglichkeiten den Betrag zu drücken.
Schon mal vielen Dank im Voraus für euer Feedback.
Wenn noch Infos fehlen, trage ich das gerne nach.
Gruß!
Pumbaa 20.03.2021 14:09
Wenn ihr das Grundstück kauft, fällt doch keine Schenkungssteuer an. Der Bodenrichtwert ist doch dafür erstmal völlig unerheblich. Oder habe ich hier irgendwas falsch verstanden??
saralina87 20.03.2021 14:53
Juicy1990 schrieb:
Wie geht der Fiskus damit um? Fällt die Steuer in voller Höhe an? Gibt es Möglichkeiten den Betrag zu drücken.
Der Fiskus nennt das gemischte Schenkung.Für den entgeltlichen Teil fällt Grunderwerbsteuer, für den unentgeltlichen Teil Schenkungssteuer an.
Möglichkeit zu drücken? Nein.
Juicy1990 20.03.2021 15:51
Exakt, wir reden hier von einer gemischten Schenkung. Aber ist die Auslegung bei Grundstücken auch so "hart", wenn diese selbst genutzt werden? Warum gibt es dann die Sonderregel bei bebauten Grundstücken?
saralina87 20.03.2021 16:20
Juicy1990 schrieb:
Exakt, wir reden hier von einer gemischten Schenkung. Aber ist die Auslegung bei Grundstücken auch so "hart", wenn diese selbst genutzt werden? Warum gibt es dann die Sonderregel bei bebauten Grundstücken?Von welcher Sonderregel sprichst du? icandoit 20.03.2021 16:44
Ich will auch ein Baugrundstück fuer 150 Euronen unter Bodenrichtwert.
Wo gibt es denn noch so etwas?
Wo gibt es denn noch so etwas?
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