Schallschutz DIN 4109-1 bei RMH ausreichend?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Namine1

In der Baubeschreibung steht, dass die DIN 4109-1 Anforderungen eingehalten wird, aber nicht dem Standard eines erhöhten Schallschutz bei RMH entspricht, den man überlichweise bei RMH erwarten kann. Das steht in der Baubeschreibung drinnen - kein Scherz. Das hat mich sehr verwundert, da der Anbieter damit sein Produkt schlecht redet, oder sich rechtlich absichtert.
Darf ich mal nachfragen ob du dich für das RMH entschieden hast?
Deine Frage klingt 100% identisch (auch der Wortlaut) mit dem uns vorliegendem Angebot. Vermutlich reden wir vom gleichen Bauträger. Gern per Nachricht aber ich darf gerade auch noch nicht schreiben.
 
P

Pacmansh

Ich weiß, dieses Thema ist schon älter und nicht mehr von großer Relevanz. Ich bin bei der Forensuche aber drauf gestoßen und denke, dass diese Info vielleicht dem einen oder anderen trotzdem nützen kann.

Ich gehe mal davon aus, dass Du etwas falsch gelesen hast. Oder war es eine Parodie auf seine Bauleistungsbeschreibung? Keiner macht seinen Hausbau schlecht, wenn er sich davon ernähren muss. Keine Firma baut fahrlässig unter den Mindestanforderungen und keine Firma nennt eine DIN, die den Mindeststandard beschreibt (und die in den meisten Fällen ausreicht) als nicht ausreichend. Das ist schier alles unlogisch.
Doch, das ist vollkommen logisch. Denn nur in diesem Falle darf der Bauträger wirklich nur nach den Mindestanforderungen der Norm bauen. Wenn er einfach nur reinschreibt, dass er nach 4109-1 baut ohne dem privaten Käufer zu erklären, dass dies schlechter als der Standard ist, dann schuldet er einen besseren Schallschutz. Selbst wenn er schreibt, dass ausdrücklich kein besserer Schallschutz als 4109-1 gebaut wird (ohne die Erklärung), schuldet er einen besseren Schallschutz.

Zudem wird laut Baubeschreibung und somt laut Bauträger schriftlich ausgesagt, dass der Schallschutz gem. 4109-1 deutlich hinter einem hohen Schallschutz liegt, der üblicherweise bei Reihenhäusern oder Doppelhäusern zu erwarten wäre und man Geräusche von anderen RMH deutlich hört.
Und exakt wegen dieser Rechtssprechnung folgt die Erklärung, auf die der Bauträger sicherlich gerne verzichtet hätte. Somit ist der Käufer ausreichend aufgeklärt und es ist nur der Mindeststandard geschuldet.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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