ᐅ Schaden durch Wetter ???
Erstellt am: 09.07.2015 13:45
Basti2709 09.07.2015 13:45
Nachdem letzte Woche Donnerstag bei uns die Bodenplatte gegossen wurde, ist es auf unserem Grundstück ziemlich ruhig geworden. Die ganze Woche war bisher kein Bauarbeiter vorort....Am Montag, Dienstag und Mittwoch wurden die benötigten Kalksandsteine angeliefert (warum man dafür 3 Tage brauch?)...diese hat der LKW-Fahrer auf die Fläche unserer künftigen Garage gestellt (in Wessen Anweisung eigtl?). Damit auch alles hinpasst teilweise 2 Paletten übereinander. Auch einige andere Paletten haben schon eine leichte Schräglage...
Am Mittwoch morgen sah ich dann, dass 2 Pakete durch das Unwetter in der Nacht gekippt sind und nun die Steine verstreut auf dem Grundstück liegen. Einige sind so stark beschädigt, dass sie nicht mehr verwendet werden können. Ich habe dann noch die Steine, welche auf dem Gehweg lagen entfernt (Arbeiter kamen ja keine)...Auch ein Bauzaunfeld war umgestürzt...dieses muss dann der Bauleiter nach meinem Anruf und dem Hinweis auf das Geschehen wieder hingestellt haben. Jetzt war ich eben in der Mittagspause noch einmal nachschauen - wieder keine Arbeiter - dafür wieder ein umgekipptes Bauzaunfeld. Dieses ist so gefallen, dass es ein Schild vom Wasserverband beschädigt hat.
Wer ist jetzt eigentlich in der Pflicht für die beschädigten Bausteine und die Schilder aufzukommen? Würde ich in der Mittagspause bzw. vor und nach der Arbeit nicht öfters vorbeischauen, würde alles immer noch so "rumliegen"...


Am Mittwoch morgen sah ich dann, dass 2 Pakete durch das Unwetter in der Nacht gekippt sind und nun die Steine verstreut auf dem Grundstück liegen. Einige sind so stark beschädigt, dass sie nicht mehr verwendet werden können. Ich habe dann noch die Steine, welche auf dem Gehweg lagen entfernt (Arbeiter kamen ja keine)...Auch ein Bauzaunfeld war umgestürzt...dieses muss dann der Bauleiter nach meinem Anruf und dem Hinweis auf das Geschehen wieder hingestellt haben. Jetzt war ich eben in der Mittagspause noch einmal nachschauen - wieder keine Arbeiter - dafür wieder ein umgekipptes Bauzaunfeld. Dieses ist so gefallen, dass es ein Schild vom Wasserverband beschädigt hat.
Wer ist jetzt eigentlich in der Pflicht für die beschädigten Bausteine und die Schilder aufzukommen? Würde ich in der Mittagspause bzw. vor und nach der Arbeit nicht öfters vorbeischauen, würde alles immer noch so "rumliegen"...
Sebastian79 09.07.2015 14:26
Wer hat denn die bauleitung (Architekt oder GU/GÜ/BT)?
Basti2709 09.07.2015 15:01
Wir hatten die Gewerke einzeln ausgeschrieben...wobei die oben genannte Firma die Gewerke:
- Erdarbeiten / Bodenplatte
- Mauerwerk EG / OG und Decke
- Putzarbeiten
- Estricharbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Fenster und Haustür
übernimmt. Diese Firma bestimmte auch den Bauleiter der alles koordinieren soll.
- Elektro
- Sanitär / Heizung
- Dachstuhl / Dach
- Fliesen / Innenausbau
haben wir durch unsere eigenen Firmen ersetzt bzw. sind Eigenleistungen.
- Erdarbeiten / Bodenplatte
- Mauerwerk EG / OG und Decke
- Putzarbeiten
- Estricharbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Fenster und Haustür
übernimmt. Diese Firma bestimmte auch den Bauleiter der alles koordinieren soll.
- Elektro
- Sanitär / Heizung
- Dachstuhl / Dach
- Fliesen / Innenausbau
haben wir durch unsere eigenen Firmen ersetzt bzw. sind Eigenleistungen.
Sebastian79 09.07.2015 15:07
Oje, dann viel Spaß. Habt Ihr einen entsprechenden Vertrag gemacht? Da stehen doch Pflichten drin...?
Basti2709 09.07.2015 15:24
Lexmaul79 schrieb:
Oje, dann viel Spaß. Habt Ihr einen entsprechenden Vertrag gemacht? Da stehen doch Pflichten drin...?Meinst du einen Vertrag zwecks Bauleiter?
Das Unternehmen schließt für die von ihm ausgeführten Leistungen eine Haftpflichtversicherung ab...so steht es unter dem Punkt Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung.
Ich selbst habe ja auf diese Dinge gar keinen Einfluss, da ich nicht weiß wann bzw. das überhaupt Material geliefert wird.
Dindin 09.07.2015 15:57
Hast du eine eigene Bauleistungs-/Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Einige Versicherer Decken nämlich auch den Verlust (z. B. durch Diebstahl) oder die Beschädigung von Baumaterialien ab.
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