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ᐅ Rücktritt vom Werkvertrag (Rohbauer beginnt einfach nicht)


Erstellt am: 06.02.2020 18:05

Der Sachse 06.02.2020 18:05
Hallo,

ich bin ganz neu hier und benötige Rat. Wir bauen ein Haus Stein auf Stein. Wir haben einen Architekten welcher gleichzeitig der Bauleiter ist. Er hat sich um alle Gewerke in der Angebotsphase gekümmert. Wir haben uns dann für einen Rohbauer welcher die Erdarbeiten, Bodenplatte sowie den Rohbau erstellt entschieden und am 11.11.19 einen Werkvertrag mit Ihm abgeschlossen. In der Folgewoche wurde die Baustelle eingerichtet (Bauzaun, großer Kran, Bauwagen sowie Dixi). Der Werkvertrag sieht vor, dass die Arbeiten in KW10 abgeschlossen sind. Es ist eine kleine Verzugsstrafe (50,-€/Tag) festgehalten. Des Weiteren steht geschrieben, dass es zu witterungsbedingten Verzögerungen kommen kann. Der Zeitraum 11.11.19 bis KW10/2020 sind 17 Wochen. In dieser Zeit kann man bei guten Bedingungen 2x die o.g. Leistung erbringen. Der Architekt wurde in 3 Telefonaten stets um 3 Wochen vertröstet auf Grund der aktuellen Wetterlage. Nur ist es leider so, dass die Wetterlage gar nicht schlecht ist (kein Frost in den letzten 12 Wochen, ab und an evtl. ein wenig zu viel Regen). Auf den Wunsch auf ein persönliches Gespräch reagiert die Firma (kleine mittelständige Firma) einfach nicht. Ich habe selbst auch den Versuch gewagt und die Firma mit den Wetterdaten der letzten 12 Wochen seit Unterzeichnung des Werkvertrages konfrontiert und erhielt auch tatsächlich eine Antwort in der er wieder auf das schlechte Wetter hinwies (entgegen dem was ich Ihm geschickt habe) und mich im letzten Satz als Besserwisser betitulierte.

Irgendwie haben wir nun jegliches Vertrauen in eine Zusammenarbeit verloren. Wie gesagt, seit der Baustelleneinrichtung war die Firma nie wieder auf unserem Grundstück. in 4 Wochen ist theoretisch Fertigstellungstermin.

Wie verhält man sich jetzt bzw. wie kommt man aus dem Vertrag raus?

11ant 06.02.2020 19:03
Auf keinen Fall ohne Anwalt, und der bespricht das genaue Vorgehen mit Dir. Das ist kein Vorgang für Selbermacher.

tumaa 06.02.2020 19:45
Ich würde ruhig erwähnen, dass ich einen Anwalt konsultiere werde (aber lass dich auch beraten von ihm), vielleicht kommt er dir preislich entgegen....

hört sich nach Überlastung an.

guckuck2 06.02.2020 20:03
Der Auftragnehmer befindet sich ja jetzt noch gar nicht im Verzug. Ich denke da kannst du aktuell gar nichts machen.
Bestenfalls mit ihm reden und fragen, ob er noch leisten wird und ihm die Vertragsauflösung anbieten.
Ggf. ne Erstberatung beim Anwalt vorher nutzen.

Zauberwesen 06.02.2020 21:36
Kündigung gem. §648a Baugesetzbuch greift (noch) nicht.

Rücktritt funktioniert aufgrund fehlendem Sach-/Rechtsmangel auch nicht.

Daher müsst Ihr wohl bis KW 10 warten.

haydee 06.02.2020 22:23
Kein Frost reicht nicht um zu betonieren ohne Zusatzmaßnahmen.

Mischen die Betonwerke zur Zeit überhaupt?
Starkregen auf frischen Beton ist ebenfalls nichts. Das kann den WZ verändern.

Willst du unbedingt bei suboptimalen Bedingungen anfangen zu Bauen?
anwaltwerkvertragfrost